Nun werden Werkverträge in der Fleischindustrie verboten. Wirklich ? Und selbst wenn: Was bedeutet das für Werkverträge in anderen Branchen ? Und wird mit diesem Gesetz vielleicht der Grundstein gelegt für Gerichtsurteile, mit denen auf Dauer Werkverträge für alle Branchen legalisiert werden, weil diese – wenn – ganz hätten verboten werden müssen, sich aber die Bundesregierung nicht traut sie bspw für die Autoindustrie zu verbieten ?
Werkverträge gab es vor 30 Jahren nicht. Niemand wäre auf die Idee gekommen, willkürlich ganze Abteilungen oder gar nur Arbeitsschritte als „Unternehmen“ zu „verselbständigen“, damit die Arbeitnehmer dort als „Fremdpersonal“ billiger beschäftigt werden können. Niemand. Damals galt der vom 7. Senat des BAG hochgehaltene Grundsatz der „Einheit der Belegschaft“ noch was.
Doch dann kam Prof. Volker Rieble und organisierte einen allmählichen Sinneswandel der „herrschenden Meinung“ unter Juristen. Heute sind Werkverträge vor allem in der Autoindustrie durchweg von der Rechtsprechung anerkannt. So wurden zuletzt bei Klagen gegen den Automobilkonzern VW vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Bereiche und Arbeitsschritte wie „Bereitstellung“, „Fahrzeugaufbereitung“, „Sitztechnik“, „Logistik“ und andere als ohne weiteres „absonderungsfähig“ und damit Werkverträgen zugänglich bezeichnet. Vor allem unter den Begriff angeblicher „Logistik“ werden alle möglichen Tätigkeiten subsumiert, sogar solche, bei denen auch Stammbeschäftigte eingesetzt werden, zB der Einsatz von Routenzügen an der Produktionslinie und der Einsatz von Gabelstaplerfahrzeugen.
Weit über die Leiharbeit hinaus werden durch Einsatz von Werkverträgen in der Industrie inzwischen bis zu 50 % der Arbeiten durch Werkvertragsbeschäftigte erledigt. Die Fleischindustrie ist nur die Spitze eines weit in die gesamte industrielle Produktion hineinreichenden Phänomens.
Und d a s ist das Problem: A l l e Werkverträge gehören verboten, weil a l l e Werkverträge die Belegschaften spalten und damit das Arbeitsrecht aushöhlen. A l l e ! Nun meint Herr Heil einen „ersten“ Schritt mit dem Verbot der Werkverträge in der Fleischindustrie gemacht zu haben. Doch seine Differenzierung zwischen Fleischindustrie und anderen Branchen ist eine Steilvorlage für die gesamte Arbeitgeberschaft. An dieser Differenzierung wird das Gesetz rechtlich scheitern und damit werden Werkverträge auf weitere viele Jahre hinaus „legalisiert“ werden. Mindestens aber wird der Einsatz „konzerneigener“ Werkvertragsfirmen gestattet werden. Doch d a s ist reine Augenwischerei, denn in der Autoindustrie wird der Einsatz bereits jetzt von konzerneigenen „Dienstleistern“ durchgeführt, wie die Beispiele Autovision, VW Services Group, SITECH und andere zeigen. Tönnies bereitet bereits den „Einsatz“ seiner Unternehmen vor. Was sagt dazu der Minister Heil ?
Das Verbot von Werkverträgen muß auf alle Branchen ausgedehnt werden, und zwar paradoxerweise dann, wenn es a u c h nur in der Fleischindustrie Bestand haben sollte. Sonst droht die totale Legalisierung der Werkverträge !
Auf zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit den Werkverträgen hatten wir schon zuvor auf unserer Website, auf unserem Youtube-Kanal und in Rundfunkinterviews hingewiesen.
Rundfunkinterview vom 24.7.2020
Link: Rosstäuscherei bei Tönnies:
https://www.drgeffken.de/einzelansicht-aktuelle-infos/?no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=981
Video: Farce Werkvertrag – Schutzzone Autoindustrie:
https://www.youtube.com/watch?v=18Yx9peuGWM&t=198s
Video: Leiharbeit und Werkverträge:
https://weltnetz.tv/video/1429-leiharbeit-werkvertraege-zerstoeren-das-arbeitsrecht
Für Rückfragen zu diesem unserem „Standardthema“ stehen wir wie immer zur Verfügung.
Quelle: Kanzlei RAT & TAT www.DrGeffken.de Bild: Carmen Jaspersen - flickr cco