Neun-Punkte-Programm für den Flüchtlingsschutz in Europa

Die Zusammenarbeit mit der sogenannten libyschen Küstenwache muss umgehend beendet werden und die EU benötigt unverzüglich einen solidarischen Mechanismus zur Aufnahme und Verteilung von Bootsflüchtlingen innerhalb Europas: Das gehört zu den Kernforderungen, die von PRO ASYL und Neue Richtervereinigung (NRV) erhoben werden.

In einem gemeinsamen Positionspapier  »Menschenrechte sind unteilbar und gelten für alle. Neun-Punkte-Programm für den Flüchtlingsschutz in Europa« wird dazu aufgerufen, sich aktiv für Europa und den Flüchtlingsschutz einzusetzen. Menschenrechte sind universell gültig. Angriffe auf die Menschenrechte von Schutzsuchenden sind Angriffe auf die Menschenrechte von EU-Bürger*innen.

Der Fokus auf Grenzschutz, die Vorverlegung der Kontrolle der Außengrenzen auf das Mittelmeer, die Zusammenarbeit mit autoritären Regimen und Verabredung von Rückübernahmeabkommen sowie Drittstaatenregelungen sind Bausteine einer Festung Europa, die den Zugang von Flüchtlingen nach Europa möglichst lückenlos verschließen sollen. Wird diese Politik fortgesetzt, verabschiedet die Europäische Union sich faktisch aus der Gemeinschaft der Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention, welche die Europäer*innen 1951 maßgebend geprägt haben.

Wird diese Politik fortgesetzt, verabschiedet die Europäische Union sich faktisch aus der Gemeinschaft der Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention.

 

DIESE NEUN PUNKTE STÄRKEN DIE MENSCHENRECHTE VON SCHUTZSUCHENDEN IN EUROPA
  1. Verpflichtung der Europäischen Grenz- und Küstenwache, in Zusammenarbeit mit Nichtstaatlichen Seenotrettungsdiensten Flüchtlinge auf Hoher See an Bord zu nehmen und zur Prüfung ihres Asylantrags in den nächstgelegenen Mitgliedstaat auszuschiffen sowie Bestrafung der unmittelbar Verantwortlichen der Europäischen Grenz- und Küstenwache und ihnen politisch übergeordneter Beamter, die Flüchtlinge nicht aus Seenot retten und/oder private Seenotrettungsdienste an der Wahrnehmung dieser völkerrechtlichen Verpflichtung hindern.
  1. Verbot der Zusammenarbeit der Europäischen Union mit der libyschen Küstenwache zwecks Verhinderung der Abreise von Flüchtlingen aus Libyen und deren Übernahme nach deren Rettung aus Seenot auf dem Mittelmeer.
  1. Verbot der Schließung von Abkommen mit Anrainerstaaten mit dem Ziel, die an der Grenze der Europäischen Union um Schutz ersuchenden Flüchtlinge zu übernehmen.
  1. Abschaffung von Hotspots und Transitzentren an den Außengrenzen der Union sowie Verbot der Inhaftierung von Schutzsuchenden.
  1. Verbot der Anwendung von Drittstaatenregelungen auf Länder außerhalb der Europäischen Union.
  1. Staaten, die bereits eine Asyl- und Einwanderungstradition entwickelt haben, besitzen eine besondere Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen innerhalb der Union.
  1. Verpflichtung, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten die freie Wahl des Wohnsitzes innerhalb der Europäischen Union zu ermöglichen.
  1. Gewährleistung der Familienzusammenführung zugunsten subsidiär Schutzberechtigter unter den gleichen Bedingungen wie für GFK- Flüchtlinge.
  1. Schaffung legaler und gefahrenfreier Wege durch Erteilung humanitärer Visa für Mandatsflüchtlinge des UNHCR, die sich in Transitstaaten aufhalten und durch eine Erweiterung von Resettlementprogrammen.

 

Quelle: PRO ASYL 

Bildbearbeitung: L.N.