Die Sparkassen in Deutschland genießen als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute einen besonderen Status. Schon der Name „Sparkasse“, ist gemäß Kreditwesengesetz geschützt.
Die ersten Sparkassen wurden vor über 200 Jahren gegründet, um einkommensschwächeren Bürgern die Möglichkeit zum sicheren Sparen zu geben. Die anfangs eng beschränkte Geschäftstätigkeit der Sparkassen wurde mit der Zeit so umfassend ausgedehnt, dass Sparkassen heute als Universalbanken tätig sind.
Diese Entwicklung ist auch ein Grund dafür, dass die ärmeren Kunden nicht so gerne in den Geschäftsräumen gesehen werden.
Sparkassen sind dem Gemeinwohl verpflichtet
Die Träger der Sparkassen, sind in der Regel Städte oder Landkreise und die können ihre Anteile nicht an private Investoren verkaufen. Sie sollen sich ganz klar und deutlich am Gemeinwohl orientieren statt an der Gewinnmaximierung und entstehende Gewinne müssen gemeinwohlorientiert ausgegeben werden oder fließen an den Träger, in der Regel ist das die Stadt oder der Landkreis.
Es gelten das Gesetz über das Kreditwesen (KWG), die Sparkassengesetze der jeweiligen Bundesländer und die vom jeweiligen Träger erlassene Satzung. Träger können Städte, Gemeinden, Landkreise oder auch ein Zusammenschluss verschiedener Gebietskörperschaften zu einem kommunalen Sparkassenzweckverband sein. § 40 KWG reserviert die Bezeichnung „Sparkasse“ grundsätzlich für öffentlich-rechtliche Unternehmen und zielt auf eine am Gemeinwohl orientierte Aufgabenstellung und die regionale Beschränkung der Geschäftstätigkeit ab.
Die 386 Sparkassen in Deutschland haben im vergangenen Jahr nach Steuern 2,2 Milliarden Euro erwirtschaftet, das sind 7,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Einbußen beim Zinsüberschuss konnten durch ein besseres Provisionsergebnis kompensiert werden. Die höheren Preise für Girokonten und steigende Nachfrage nach Wertpapieren haben ebenfalls dazu beigetragen. So konnten auch die Vorstände fürstlich entlohnt werden.
Obwohl jedermann in der Branche weiß, dass große Filialen, die eine gute Beratung bieten, unverzichtbar sind, haben die Sparkassen im Jahr 2017 nur noch 13.305 Filialen betrieben, das sind fast vier Prozent weniger als 2016.
Die Sparkassenvorstände gehören zu den Topverdienern in Dortmund.
Die Dortmunder Sparkasse besitzt eine Bilanzsumme von rund 9,3 Milliarden Euro und beschäftigt knapp 1.600 Menschen. Die Sparkassenvorstände gehören zu den Topverdienern in der Stadt.
Der Vorstandsvorsitzende der Stadttochter Uwe Samulewicz erhielt im Jahr 2017 rund 631.000 Euro und seine beiden Vorstandskollegen Jörg Busatta und Norbert Wolf, bekamen 583.000 Euro bzw. 577.000 Euro. Uwe Samulewicz geht nun mit 64 Jahren in den Ruhestand – mit wie vielen Euro er sich den Ruhestand vergolden lässt, ist nicht bekannt.
Mit dem Sparkassen Gold Club werden die vermögenden Kunden gesponsert
Die vermögenden Kunden bzw. Inhaber einer Sparkassen-Kreditkarte Gold werden regelmäßig angeschrieben und auf die aktuellen Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen aufmerksam gemacht, deren Eintrittspreise die Sparkasse Dortmund ihren „Gold Club“ Kunden sponsert.
Das „Exklusiv-Angebot für Juli 2019“ im Sparkassen-Gold-Club umfasste die folgenden Angebote:
· Herbert Knebels Affentheater
- Oktober 2019, FZW, Dortmund
Für 29,00 Euro statt 36,35 Euro
· Sol Gabetta & Sächsische Staatskapelle Dresden
- September 2019, Konzerthaus Dortmund
Sitzplatz für 79 Euro statt 98 Euro
· Exklusiver Bordeaux-Weinabend inkl. Menu und Taxiheimfahrt
- September 2019, 19:00 Uhr, Weinhaus Hilgering, Dortmund
Für 89 Euro statt 99 Euro
· Von wegen Lisbeth
- November 2019, Warsteiner Music Hall, Dortmund
Stehplätze für 28 Euro statt 33,95 Euro
· SEEED LIVE 2019
- Oktober 2019, Westfalenhalle Dortmund
Top-Sitzplätze (Block 5 und 14) für 49 Euro statt 56,70 Euro
· Exklusiv-Abo „Dortmunder Philharmoniker“
ab 28. Oktober 2019, Dortmund
Fünf Konzerte in drei verschiedenen Abo-Kategorien für 120 Euro (Kat. 1), 115 Euro (Kat. 2), 99 Euro (Kat. 3)
· Cielo Restaurant, Dortmund
bis 30. September 2019
5-Gang-Menü für 74 Euro statt 84 Euro
· Exklusiv-Abo „Theater Dortmund“
ab 2. November 2019, Dortmund
Drei Veranstaltungen in drei verschiedenen Abo-Kategorien für 85 Euro (Kat. 1), 80 Euro (Kat. 2), 73 Euro (Kat. 3)
· Fettes Brot
- Oktober 2019, Warsteiner Music Hall, Dortmund
Stehplätze für 37 Euro statt 45,05 Euro
Das Exklusivangebot ist schon nach kurzer Zeit ausverkauft, weil die vermögenden Kunden der Sparkasse schnell zugreifen und sich die teuren Eintrittspreise gerne subventionieren lassen.
Den ärmeren Menschen in der Stadt stehen diese teuren Veranstaltungen praktisch gar nicht zur Verfügung, sie werden systematisch davon ausgeschlossen. Systematisch ist seit einiger Zeit auch das Verhalten der Sparkasse Dortmund, die „finanzschwächeren“ Menschen erst gar keine Kunden werden zu lassen und wenn der Ausschluss nicht zu vermeiden ist, werden sie oft drangsaliert.
Den ärmeren Menschen in der Stadt wird das Konto oft verweigert, den überschuldeten Kunden der Zugang zu ihrem Geld oft versperrt
Kontoeröffnung
Seit dem 19. Juni 2016 können alle Menschen, die sich legal in der Europäischen Union aufhalten, ein Basis-Konto bei einer Bank eröffnen.
Die Banken sind verpflichtet, solche Konten bereitzuhalten. Sie dürfen Kunden aber aus gesetzlich festgelegten Gründen ablehnen, zum Beispiel falls diese bereits ein Basis-Konto haben.
Basis-Konten haben grundsätzliche Funktionen, die auch ein normales Giro-Konto hat, zum Beispiel Geld abheben und überweisen oder mit Karte zahlen. Anspruch auf einen Dispo oder eine Kreditkarte haben die Kunden dabei nicht.
Sollte ein Geldinstitut es ablehnen, ein Konto zu eröffnen oder kündigt es das Konto, muss es dem Kunden die Gründe dafür nennen. Ausnahmen gibt es nur, falls die Bank damit den Kampf gegen Geldwäsche oder Terrorfinanzierung gefährdet.
Bei der Sparkasse in Dortmund werden häufig Kunden, die ein Konto eröffnen wollen, ohne Nennung von Gründen für die Ablehnung, weggeschickt. Wird dann einmal nachgehakt, wird argumentiert, der Kunde habe ein Konto und zwei Konten seien nicht erlaubt. Selbst wenn das Konto bei einer Bank bereits im Kündigungsverfahren ist, weigert sich die Sparkasse weiterhin.
Fakt ist aber, das jeder so viele Konten haben kann, wie er möchte und das Einkommen auf ein neues Konto fließen muss, damit es auf dem bisherigen Konto nicht verrechnet wird und der zukünftige Sparkassenkunde den Monat über nicht mittellos ist.
Diese Diskussion mit der Sparkasse Dortmund ist für die ärmeren Menschen würdelos, da scheut man sich nicht, sie zu beleidigen „warum haben sie denn Schulden gemacht“ oder „erst zurückzahlen und dann gibt es etwas Neues“ sind noch die harmloseren der vor Publikum ausgetragenen Auseinandersetzungen.
Wird das Problem offiziell angefragt, lautet die Antwort: „Wenn Kunden Problem mit anderen Instituten haben, ist das nicht ein Problem der Sparkasse Dortmund“.
Die ärmeren Menschen in der Stadt haben seit einiger Zeit erhebliche neue Probleme mit dem städtischen öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut. Sie sind als Kunden nicht gern gesehen, bekommen nur schwerlich ein Konto und wenn sie ein Pfändungsschutzkonto bei der Sparkasse eingerichtet haben, auf dem ihre Sozialleistungen vor Pfändungen geschützt sind, werden ihnen systematisch Steine in den Weg gelegt, wenn sie an ihr Geld möchten.
Trouble um das P-Konto
Durch das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) soll der Pfändungsschutz unbürokratischer und verbraucherfreundlicher als früher ablaufen. Bevor es diese Möglichkeit gab, wurden Konten vollständig gesperrt, sobald der Kontoinhaber eine Pfändung bekommen hatte. Die Schuldner mussten vor Gericht ziehen und dort einen Freibetrag für sich feststellen lassen und das dauerte oft Wochen.
Das P-Konto ist das Girokonto einer natürlichen Person, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlich pfändungsfreien Betrag möglich macht. Es bietet den Schutz eines pfändungsfreien (Grund-) Freibetrags und dient der Umsetzung des Sozialstaatsgebots in dem es die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums gewährleistet. Es wird in der Regel nur als Guthabenkonto geführt.
Für Guthaben gibt es automatisch einen pauschalen Basisschutz von 1.179,80 Euro je Kalendermonat. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden. Nur in speziellen Fällen ist noch eine gerichtliche Entscheidung bzw. bei öffentlichen Gläubigern eine Entscheidung der vollstreckenden Behörde erforderlich.
Auf diese Weise sind Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen genauso geschützt, wie beispielsweise finanzielle Unterstützungen durch Dritte. Bei einer Kontopfändung hat der Kontoinhaber in Höhe der geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zum Konto und kann zum Beispiel Überweisungen vornehmen. Am Monatsende darf allerdings der Freibetrag nicht überschritten sein. Da Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion (z. B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Sozialrenten) sowie Lohn oft am letzten Werktag eines Monats für den nächsten Monat auf den Konten gutgeschrieben werden, kann folgende Situation eintreten: Der Freibetrag für den Monat, in dem die Gutschrift erfolgt, ist bereits verbraucht. Der Freibetrag für den nächsten Monat, für den die Sozialleistung oder der Lohn gezahlt worden ist, kann die Gutschrift noch nicht schützen, da die Gutschrift bereits im Vormonat erfolgt ist. Somit kommt es zum so genannten Monatsanfangsproblem: Ohne entsprechende Schutzmaßnahmen müsste die Bank als Drittschuldner im schlechtesten Fall den gesamten Betrag dem pfändenden Gläubiger überweisen. Der Schuldner steht dann ohne ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt da. Diese Situation wurde auch vom Gesetzgeber als problematisch gesehen, der es dann ermöglichte, dass der überschüssige Betrag einmal mit in den nächsten Monat genommen werden kann.
Dennoch läuft die Handhabung des P-Kontos in Dortmund nicht rund. Hier sind Kunden der Sparkasse besonders oft betroffen, was die Beispiele, die als sehr viele Einzelfälle vorkommen zeigen:
- Bei der Einrichtung des P-Kontos werden die Leute, trotz Beratungspflicht der Sparkasse oft gar nicht oder falsch informiert.
- Eltern mit unterhaltsberechtigten Kindern z.B. wird nur der Grundfreibetrag in Höhe von derzeit 1.179,80 Euro zugestanden, obwohl Kindergeldbeleg oder Jobcenterbescheid vorgelegt werden, woraus die unterhaltsberechtigten Personen ersichtlich sind.
- Wird eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags eingereicht, kann es bis zu 7 Tage dauern, bis der Kunde über sein Geld verfügen kann.
- Immer wieder kommt es vor, dass Menschen ihr Konto in ein P-Konto umwandeln lassen wollen und die Sparkasse sich dabei weigert, mit der Begründung z.B „das P-Konto trifft für sie nicht zu“/ „es muss erst eine Pfändung platziert sein“ oder es werden unnötige Hürden aufgebaut. Dabei besteht ein gesetzlicher Anspruch auf diese Umwandlung und das Geld ist im schlimmsten Fall für den Kontoinhaber verloren, wenn es die Bank an den Gläubigern überweist.
- Ist ein Kunde im eröffneten Insolvenzverfahren, kann es passieren, dass er an sein Geld nicht herankommt, da die Sparkasse auf die Freigabe durch den Insolvenzverwalter in einigen Fällen bis zu 2 Wochen wartet. Diese Freigabe wird bei einem P-Konto aber gar nicht für die Auszahlung benötigt.
- Probleme kann es geben, wenn ein Kunde zusätzlich einmalige Sozialleistungen oder Nachzahlungen von Sozialleistungen erhält, dann werden oft die Auszahlungen verweigert und der Leistungsempfänger fälschlicherweise zum Vollstreckungsgericht geschickt. Dort wird ihm aber die Freigabe verweigert. Er muss dann eine anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle, Sozialleistungsträger, Rechtsanwälte oder die Familienkasse finden, die bereit sind, die Bescheinigung auszustellen. Die Sparkasse müsste aber mit dem Bewilligungsbescheid zufrieden sein, der zugleich auch als Freigabebescheinigung dient.
- Zum Jahresende werden die Kunden nicht darauf hingewiesen, dass das Weihnachtsgeld/Jahressonderzahlung auf Antrag beim Amtsgericht bis zu einem Betrag von 500,00 Euro zusätzlich freigegeben werden kann, sondern die Sonderzahlung wird direkt an die Gläubiger abgeführt.
- Gänge Praxis ist auch, dass nicht vor dem Monatsersten über die auf dem P-Konto am Monatsende gutgeschriebenen Bezüge verfügt werden kann, ohne dass es hierfür eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage gibt. Der Kontoinhaber muss aber mit dem Datum der Gutschrift über das pfändungsfreie Guthaben verfügen können, da zum in der Regel am Monatsende z.B. Rechnungen beglichen werden müssen.
- Das Monatsende wird für viele Schuldner zum schwierigen Zeitpunkt, da am 30. oder 31. also am Monatsende durch die Sparkasse geprüft wird, ob der Freibetrag überschritten wird und das Geld an die Gläubiger ausgekehrt oder zunächst festgehalten wird. Fällt das Monatsende auf ein Wochenende oder Feiertage, ist es besonders fatal. Der 01. Mai 2018 wird vielen Sparkassenkunden noch in schlechter Erinnerung geblieben sein. Der 01. Mai fiel auf einen Dienstag und war ein Feiertag. Der 30.April fiel als Monatsende auf einen Montag, einem normalen Werktag. Die Sparkasse hatte wegen des Wochenendes „Samstag, 28. April und Sonntag 29 April“ schon den Donnerstag 26. April bzw. Freitag 27. April zum Monatsende deklariert, an dem dann geprüft wurde, ob der Freibetrag überschritten war und die Menschen nicht mehr bis zum Mittwoch, dem 02. Mai an ihr Geld kamen.
Viele Sparkassenkunden in Dortmund bereuen es, dass sie ihr Giro-Konto in ein P-Konto umgewandelt haben, sie sind einfach nur genervt über das willkürliche Handeln ihrer früher so geschätzten gemeinwohlorientierten Sparkasse.
Der Sparkasse Dortmund ist zu raten, sich an Recht und Gesetz zu halten, da sie bei allen falschen Entscheidungen gegenüber ihren Kunden in der Haftung steht.
Zu raten ist auch, das Gemeinwohl in ihrer alltäglichen Arbeit in den Vordergrund zu stellen, anstatt der Gewinnmaximierung. Auch sollte sie nicht ihre vermögende Kundschaft und ihre Vorstände mit den Leistungen aus den Gebühren, auch der ärmeren Kunden, aufpäppeln.
Quellen: WAZ, Bafin, Sparkasse Dortmund, BAG Schuldnerberatung Bild: 123 flickr cco