Am 19. Juli 1952 beschloss die bürgerlich-konservative Mehrheit im ersten Deutschen Bundestag (CDU/CSU, FDP und „Deutsche Partei“) gegen die Stimmen von SPD und KPD das Betriebsverfassungsgesetz. Die Feststellung, mit der umfassenden Reform 1972 durch die SPD/FDP-Koalition unter Willy Brandt sei dieses Gesetz „in einigen Punkten novelliert, aber in seinen sozialpartnerschaftlichen Grundzügen nicht angetastet“ worden (1) gilt – trotz vieler konkreter Verbesserungen – auch für alle späteren Novellierungen. Worin bestehen diese „sozialpartnerschaftlichen Grundzüge“? 70 Jahre Betriebsverfassungsgesetz – Demokratie hinter den Werkstoren? weiterlesen
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70 Jahre Betriebsverfassungsgesetz – Demokratie hinter den Werkstoren?
Am 19. Juli 1952 beschloss die bürgerlich-konservative Mehrheit im ersten Deutschen Bundestag (CDU/CSU, FDP und „Deutsche Partei“) gegen die Stimmen von SPD und KPD das Betriebsverfassungsgesetz. Die Feststellung, mit der umfassenden Reform 1972 durch die SPD/FDP-Koalition unter Willy Brandt sei dieses Gesetz „in einigen Punkten novelliert, aber in seinen sozialpartnerschaftlichen Grundzügen nicht angetastet“ worden (1) gilt – trotz vieler konkreter Verbesserungen – auch für alle späteren Novellierungen. Worin bestehen diese „sozialpartnerschaftlichen Grundzüge“? 70 Jahre Betriebsverfassungsgesetz – Demokratie hinter den Werkstoren? weiterlesen