Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende Februar 2022 einen Referentenentwurf für das in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung vereinbarte Sanktionsmoratorium vorgelegt. Der Entwurf des Ministeriums sah vor, die geltenden Sanktionsregelungen bis zum Jahresende 2022 befristet außer Kraft zu setzen.
In der Sitzung des Bundeskabinetts am 15. März 2022 hat die Bundesregierung dagegen nun einen wesentlich veränderten Gesetzentwurf verabschiedet, der die Sanktionen gerade nicht abschafft, sondern die weit überwiegende Zahl beibehält. Abkehr vom „Sanktionsmoratorium“ – Bundesregierung beschließt Fortführung der überwiegenden Zahl der Sanktionen in der Grundsicherung weiterlesen