Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine sog. Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen vorgelegt, mit dem hauptsächlich die in der „Wachstumsinitiative“ angekündigten Änderungen im Bürgergeld rechtlich verbindlich umgesetzt werden sollen. Die Frist für die Erarbeitung einer Stellungnahme war extrem kurzfristig. Daher hat der Paritätische keine Stellungnahme abgegeben. An dieser Stelle soll gleichwohl über die zentralen Inhalte informiert werden.
Am Freitag, den 27. September hatte das Bundesministerium eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP: „Neuregelungen im SGB II und SGB III zur Umsetzung von Vorhaben der Wachstumsinitiative im Bereich Arbeitsmarkt“ an die Verbände mit der Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum Montag, den 30. September, 16 Uhr geschickt. Angesichts der Komplexität der Regelungsinhalte ist dies eine unangemessen kurze Frist. Eine fundierte Auseinandersetzung war in dieser Frist nicht möglich. Der Paritätische hat daher auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.Die Formulierungshilfe soll nunmehr als Änderungsantrag der Regierungsfraktionen in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren zur „Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung“ (Drucksache 20/12779) eingebracht und beschlossen werden. Zu diesem Gesetz ist für den 4. November eine Anhörung im Bundestagausschuss Arbeit und Soziales geplant. Ob die Formulierungshilfe ebenfalls Gegenstand der parlamentarischen Anhörung sein wird, ist derzeit noch nicht ersichtlich.An dieser Stelle sollen gleichwohl die Inhalte der Formulierungshilfe dargestellt und summarisch bewertet werden. Geplante Änderungen im Bürgergeldgesetz – Umsetzung der „Wachstumsinitiative“ weiterlesen →