Am 18.10.2018 verkündete der Vorsitzende Richter Dr. Julian Raphael Burmeister-Bießle am Arbeitsgericht München, dass die Kündigungsschutzklage des Personalratsmitglieds Thomas L. abgewiesen wird. Der Rettungssanitäter könnte damit nach 20 Dienstjahren seinen Arbeitsplatz beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) Kreisverband München verlieren.
Der Richterspruch scheint völlig überzogen, er ist skandalös schlecht begründet. Was den Kohl richtig fett macht: Der Vorsitzende Richter kommt aus Volker Riebles Kaderschmiede ZAAR. (5) Burmeister-Bießle schult in seiner Nebentätigkeit als Referent die Arbeitgeberseite in einschlägigen Seminaren zu Kündigung und Abmahnung (mehr dazu unten). BRK: Skandalurteil und Verdacht auf illegale Absprachen – Massive Personalratsbehinderung beim Bayerischen Roten Kreuz in München weiterlesen