Anfang November 2021 hatte die Deutsche Rentenversicherung mitgeteilt, dass die Westrentner im kommenden Jahr (2022) mit einem Plus von 5,2 % und im Osten mit 5,9 % rechnen dürfen.
Vor dem Hintergrund massiver Geldentwertung (destatis vom 10.11.2021 für Oktober 2021 + 4,5 %) schien es so, als sei diese Inflationsrate durch die entsprechende Rentenerhöhung kompensierbar.
Mittlerweile liegt der Koalitionsvertrag vor. Auf Seite 74 des hier vorliegenden Ausdrucks wird ausgeführt, dass der sogenannte Nachholfaktor in der Rentenberechnung ab 2022 wieder aktiviert werden soll. Dieses Berechnungsmonstrum greift in die Berechnung von Rentenerhöhungen ein. An sich ist es so, dass, wenn die Löhne steigen, im Folgejahr auch die Renten steigen. Die Ampelkoalition und die Sozialpolitik weiterlesen