Der am 01. April 1956 gegründete Bundesnachrichtendienst (BND) ist die einzige dem Bundeskanzleramt unmittelbar nachgeordnete Bundesoberbehörde. Neben dem sogenannten Bundesamt für Verfassungsschutz, der als Nachrichtendienst im Inland fungiert, und dem Militärischen Abschirmdienst, der Teil des Bundesverteidigungsministeriums ist, bildet der BND den dritten Pfeiler der Nachrichtendienste des Bundes. Aufgabe ist die nachrichtendienstliche zivile und militärische Informationsgewinnung (Überwachung durch Agenten, Telekommunikation o.ä.) im Ausland und deren Analyse. Diese offensichtlich schon im Kern unmoralische Arbeit ist zu großen Teilen gegenüber einem demokratischen und rechtsstaatlichen Interesse an Öffentlichkeit immunisiert. Denn laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gehört der Einsatz von Nachrichtendiensten zu den legitimen Mitteln einer wehrhaften Demokratie, welche die Bundesrepublik Deutschland zu sein beansprucht.[1] Diese zu gewährleisten hat regelmäßig eine höhere Priorität als Transparenz und demokratische Entscheidungsprozesse, weshalb sich der BND nur selten für sein Handeln und seine zumindest in Teilen rechtswidrigen Methoden und Operationen verantworten muss. Legal, Illegal, Scheißegal – Die Arbeitsweise des BND und ihre Opfer weiterlesen