Am 26. Mai 1993 veränderte der Deutsche Bundestag das aus historischer Erfahrung entstandene Asylrecht des Artikels 16 GG bis zur Unkenntlichkeit. Das deutsche Grundgesetz schützte bis dahin jeden politisch Verfolgten, der deutschen Boden erreichte. Im Mai 1993 erfolgte der grundrechtliche Kahlschlag: Wer über einen sogenannten sicheren Drittstaat einreist, soll sich nicht mehr auf das Asylrecht berufen können.
Die Verfassungsänderung und die darauffolgenden Gesetzesverschärfungen waren die Initialzündung für einen Wettlauf der Schäbigkeiten gegenüber Schutzsuchenden, der die EU-Flüchtlingspolitik bis heute prägt. Damals ging es um das deutsche Grundgesetz, heute stehen die Grund- und Menschenrechte Europas auf dem Spiel. 25 Jahre nach Grundgesetzänderung: Wettlauf der Schäbigkeiten weiterlesen