Es ist seit langem bekannt: Es gibt in Deutschland kein gesetzliches Streikverbot für Beamte. Und dennoch wurde es von den höchsten deutschen Gerichten immer wieder „behauptet“. Es sei Teil der „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“, die nach Art. 33 GG bei der Ausgestaltung „Berücksichtigung“ finden müßten. So die „herrschende Meinung“, der übrigens Wolfgang Däubler schon 1971 entgegen trat. Der Glaube ans Recht versetzt keine Berge – die Anrufung des BVerfG zum Beamtenstreikverbot war ein Fehler ! weiterlesen