Zunehmend kann man beobachten, wie in den Betrieben Versuche gestartet werden, die Arbeit der Betriebsräte systematisch zu behindern, bis hin, sie ganz zu unterbinden. Verstöße gegen die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes durch den Arbeitgeber und die Geschäftsführung gehören in vielen Betrieben mittlerweile zum Alltag: Immer wieder werden die Rechte der Betriebsräte und der anderen betriebsverfassungsrechtlichen Organe nicht beachtet und deren Arbeit behindert. Es häufen sich Wahlbehinderungen und Beeinflussungen von Wahlen. Die Betriebe versuchen ganz systematisch, die Etablierung und Arbeit gewerkschaftlicher Betriebsräte in ihren Betrieben zu unterbinden. Zur Unterstützung kaufen sie sich Anwälte ein, deren Kanzleien die richtigen Tipps und Methoden in ihrem anti-gewerkschaftlichen Angebot haben. Das Ziel dieses Vorgehens ist, einzelne Betriebe oder gar ganze Konzerne zu betriebsratsfreien Zonen zu machen oder den betriebsratsfreien Status quo dort zu wahren.
Die Gewerkschaften sind den betroffenen Kolleginnen und Kollegen oft gar keine Hilfe, sie sehen meistens nur isoliert Einzelfälle von einzelnen Mitgliedern, die sowieso immer nur Unruhe in den Betrieb und in die Organisation selbst einbringen und haben es noch nicht wahrgenommen, dass es sich um eine Systematik und gut ausgebaute Netzwerke handelt.
Obwohl das „betriebsverfassungsrechtliche Strafrecht“ dieses Vorgehen der Unternehmer nicht gestattet, setzt sich kaum ein betrieblicher Arbeitnehmervertreter zur Wehr und geht mit den Mitteln des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts vor. Auf der anderen Seite haben sich die Unternehmen einen straffreien Raum geschaffen. Behinderung der Betriebsratsarbeit – warum wehrt ihr euch denn nicht? weiterlesen