Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt Menschen den Rücken, die sich im komplizierten Geflecht der Sozialgesetze allein nicht zurechtfinden. Die Angestellten der verschiedenen Institutionen müssen Ratsuchenden bei klar erkennbarem Bedarf auch über den eigenen Fachbereich hinaus weiterhelfen, von sich aus, auch wenn sie nicht gefragt wurde. Urteil: Ämter müssen im „Sozialleistungs-Dschungel“ helfen – sie müssen besser beraten und zwar ungefragt weiterlesen