Es war nur eine Nachricht unter vielen, als die Expertenkommission zum Berliner Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ Ende Juni ihr Gutachten vorlegte. Tatsächlich aber ist der Vorgang von einiger Bedeutung. Artikel 14 des Grundgesetzes, in dem Enteignungen geregelt sind, kommt ständig zur Anwendung. Allein 2021 gab es 142 laufende Verfahren; die meisten wurden von Regierungen unter Führung von CDU/CSU für den Straßenbau initiiert. Hingegen soll der Artikel 15 über Vergesellschaftung nach 75 Jahren seiner Geltung zum ersten Mal überhaupt praktiziert werden. Zur Erinnerung: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.“
Eigentlich existieren mehr als genug Kommentare des Grundgesetzes und natürlich wurde auch Artikel 15 immer wieder kommentiert. Aber bislang handelte es sich um Trockenübungen, nie lag ein konkreter Anlass vor. Diesmal ist das anders; es geht beim Berliner Wohnungsbestand ans Eingemachte. Das Berliner Vergesellschaftung-Gutachten weiterlesen