Tricks beim Mindestlohn aufgeflogen: Tausende Unternehmen zahlen Beschäftigten zu wenig

Zum 1. Januar 2026 stieg der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant.

Für die Beschäftigten, die bei uns für den Mindestlohn tätig sind, bedeutet die Minianhebung ein weiteres Jahr mit sinkenden Reallöhnen, wenn sie denn den Mindestlohn überhaupt ausgezahlt bekommen.

Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Betriebe die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn.

Wie das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage der Linken mitteilte, überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls 2025 bundesweit 25.765 Mal Unternehmen. In 6.121 Fällen wurden Verfahren eingeleitet. Das ist nur die Spitze des Eisberges, denn laut einer aktuellen Erhebung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) werden zwischen 750.000 und mehr als drei Millionen Beschäftigte um ihren Mindestlohn betrogen. Die Spanne ist so breit, weil illegale Aktivitäten schwer zu erfassen sind. Hinzu kommt, dass seit Einführung des Mindestlohns die Zahl der Arbeitsplätze in den Niedriglohnbranchen sogar zugenommen hat. Es trifft vor allem Minijobber, Studierende, Rentner sowie Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind.

Mindestlohn ist wichtig, wenn den Gewerkschaften der Wille und die Kraft fehlt, vernünftige Löhne zu erkämpfen

Kaum jemandem ist bewusst, dass rund 6 Millionen Menschen von einem steigenden Mindestlohn sozial und wirtschaftlich profitieren können, das sind 15 Prozent der Beschäftigten bei uns. Steigender Mindestlohn erhöht ganz direkt die Einkommen und damit auch ihre Lebensqualität.

Die Menschen können mehr Geld ausgeben, was wiederum die Wirtschaft ankurbelt und damit die Arbeitslosigkeit senkt. Je niedriger die Arbeitslosigkeit, desto höher die Verhandlungsmacht der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften.

Kaum bekannt ist, dass auch Beschäftigte mit Einkommen direkt oberhalb des Mindestlohns profitieren. Wenn sich der Abstand verringert, können sie einfacher Lohnerhöhungen durchsetzen, das betrifft nochmal rund 5–6 Millionen Menschen. Der angemessene Mindestlohn kann das ganze Lohngefüge zu Gunsten der Beschäftigtenseite verschieben. Die Auswirkungen merken die Mindestlohnempfängern ganz direkt, indirekt die knapp darüber liegenden Beschäftigten und vermittelt über die Wirtschaftsauslastung, die gesamte arbeitende Bevölkerung.

Selbst für den Staat ist ein besserer Mindestlohn von Vorteil: Je höher der Mindestlohn liegt, desto weniger Sozialausgaben fallen an und desto mehr Steuereinnahmen fließen. Aber wenn wie mit der Empfehlung der Mindestlohnkommission der Mindestlohn real abfällt, wie jetzt vorgeschlagen, dann stärkt das strukturell die Unternehmerseite. Es steigert ihre Exporte und Profite zu Lasten der Löhne, der Nachfrage und der Staatsfinanzen.

Diese Überlegungen gehen theoretisch davon aus, dass ein gestiegener Mindestlohn auch tatsächlich von den Unternehmen an die Beschäftigten ausgezahlt wird. In der Praxis sieht das allerdings ganz anders aus.

Verstöße gegen den Mindestlohn

Im Jahr 2024 wurden bundesweit 6159 Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. Dabei wurden 2538 Bußgeldbescheide und 203 Verwarnungen mit Verwarngeld erteilt. Am häufigsten in Nordrhein-Westfalen (473).

Die meisten Verstöße wurden bei Gaststätten und Beherbergungseinrichtungen ermittelt (2441 Verfahren). Gefolgt von der Speditions- und Logistikbranche (584), dem Baugewerbe (504), Friseur- und Kosmetiksalons (349) und der Personenbeförderung (213).

Die beim Zoll untergebrachte und zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat Betrieben im vergangenen Jahr Strafzahlungen im Wert von über 25,3 Millionen Euro verhängt.

Die FKS hatte die Kontrollkompetenz für über drei Millionen Betriebe und gut 39 Millionen Beschäftigte. Vergangenes Jahr hat sie über 25.000 Unternehmen  überprüft. Die Aufklärungsquote von Verstößen liegt allerdings seit Jahren nur bei um die 0,25 Prozent und statistisch gesehen wird jeder Betrieb nur alle 120 Jahre kontrolliert.

Bei Minijobs gibt es die meisten Verstöße

Die meisten Verstöße gegen den Mindestlohn gab es bei den Minijobs. Die geringfügig Beschäftigten werden in der Regel nur bei Anwesenheit bezahlt. Obwohl sie Anspruch darauf haben, erhalten sie meistens keinen bezahlten Urlaub und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das kommt vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen vor, dort sind auch die meisten tätig.

Neue Zahlen, die die FKS nun veröffentlichte, zeigen, dass vor allem in Speditionen, Landwirtschaft, Pflegeheimen, Gastronomie- und Reinigungsgewerbe, also in den klassischen Minijob-Unternehmen gegen die Auszahlung des Mindestlohns verstoßen wird.

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz fallen erst bei Kontrollen auf

Die Unternehmen werden aufgrund der personellen Ausstattung beim Zoll behelligt, können ruhig schlafen und weiter von den Extra-Profiten träumen. Dreist wird die Auszahlung des Mindestlohns, die korrekte Aufzeichnung von Arbeitsstunden und das gesetzlich vorgeschriebene Bereithalten von Unterlagen flächendeckend in vielen Branchen unterlaufen.

Um prüfen zu können, ob ausreichender Mindestlohn gezahlt wird, müssen die Behörden erst einmal wissen, wie viele Stunden der Beschäftigte gearbeitet hat. Neben dem Zoll prüfen auch die Länder, ob die Unternehmen Arbeitszeiten und Überstunden ordentlich erfassen. Obwohl Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit seit Jahren zunehmen, kontrollieren die Behörden aber immer seltener die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.

Hier liegt auch der Grund dafür, warum einige Branchen, wie die Gastronomie, immer schwerere Geschütze gegen den Mindestlohn auffahren – nicht wegen der Höhe des Lohns, sondern weil durch die Kontrollen erstmals die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz ans Tageslicht kommen.

Forderungen nach mehr Kontrollen ist zweischneidig

Während die Firmen, die gegen den Mindestlohn verstoßen, kaum spürbare Konsequenzen zur tragen haben, kann eine Kontrolle für die Beschäftigten existenzielle Folgen auslösen.

Lohnabhängige, insbesondere im Niedriglohnsektor

  • sind auf die pünktliche und vollständige Auszahlung ihres Lohns angewiesen, als Voraussetzung, um für ihre täglichen und monatlichen Lebensunterhaltskosten aufkommen zu können.
  • stürzen in existenzielle Krisen, wenn der Lohn für sie und ihre Familien ausbleibt oder unvollständig ausgezahlt wird.
  • haben kaum Kapazitäten, sich mit der Einforderung ihrer Löhne, die sich teils über Monate hinziehen kann, zu beschäftigen.
  • müssen ihre Energie darauf konzentrieren, zeitnah eine neue und auskömmliche Beschäftigung zu finden.
  • mit ausländischem Pass steht die Sicherung und Verstetigung eines dauerhaften Aufenthalts in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
  • als migrantische Beschäftigte, die nicht fließend Deutsch sprechen, benötigen im gerichtlichen Verfahren die Unterstützung durch Dolmet­scher, deren Honorar sich derzeit auf 85 Euro pro Stunde beläuft.
  • müssen bei arbeitsrechtlichen Verfahren mit einem hohen Zeitaufwand und der psychischen Belastung rechnen.
  • haben in der Regel keine finanziellen Rücklagen und die finanzielle Belastung durch ein arbeitsrechtliches Verfahren können hoch und von Beginn an nicht absehbar sein.
  • können zwar bei geringen Einkünften Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, müssen diese allerdings zurückzuerstatten, wenn in den darauffolgenden vier Jahren das Einkommen steigt.
  • steht bei Gerichtsprozessen der verbundene Aufwand und die finanzielle Belastung meist nicht im Einklang mit den Ergebnissen der Gerichtsverfahren.
  • erhalten als Ergebnis der gerichtlichen Auseinandersetzungen erfahrungsgemäß meist nur die Hälfte der geforderten Summe als Vergleichsvorschlag, insbesondere wenn sie den Umfang der geleisteten Arbeitsstunden nicht ausreichend dokumentieren und nachweisen können.
  • müssen wenn sie vor Gericht Recht bekommen, sich die Frage stellen, ob der Betrieb zahlungsfähig und zahlungsbereit ist. Ist dies nicht der Fall, müssen sie im weiteren Verlauf noch Kosten für die Zwangsvollstreckung in Form eines Gerichtsvollziehers tragen, da sie hier einen Vorschuss leisten müssen. Beauftragen sie dafür eine anwaltliche Vertretung, riskieren sie zusätzliche Kosten.
  • die nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgreich ihren Lohn beim Arbeitsgericht einklagen, müssen damit rechnen, dass ihnen in der Folge das Jobcenter oder das Sozialamt nach dem so genannten Zuflussprinzip dieses Geld als Einkommen im laufenden Monat anrechnet

und Lohnabhängige, die durch den ausgefallenen Lohn Schulden gemacht haben, stehen die eingeklagten Gelder somit, auch wenn sie sich auf die Vergangenheit beziehen, nicht mehr zur Verfügung.

Diese schwerwiegenden Gründe verringern so unmittelbar eine möglicherweise vorhandene Motivation zu klagen und zeigen auch, wie es um das Recht auf gleichen Rechtszugang bestellt ist. Hier geht es in der Regel um die Durchsetzung von Existenz sichernden Mindestlohnansprüchen und Arbeitsgerichte sind kein Luxus, sondern eine Institution zur Sicherung von Rechtsansprüchen. Die ungleiche Inanspruchnahme des formellen Justizsystems ist durchaus ein Indiz für eine Verletzung des Rechts auf gleichen Rechtszugang und kann als Diskriminierung verstanden werden, die insbesondere arme, eingewanderte und nicht-weiße Personen betrifft.

Tricks der Unternehmen, den Mindestlohn zu unterlaufen

Besonders kreativ sind die Unternehmen, wenn es um die Erfindung von Möglichkeiten geht, um den Mindestlohn zu unterlaufen. In der alltäglichen Praxis gab es bisher solche Tricksereien:

  • In manchen Betrieben wurde ohne Begründung der Mindestlohn nicht gezahlt oder behauptet, für bestimmte Tätigkeiten, Anstellungsverhältnisse wie Minijobs oder Betriebsgrößen gelte er nicht.
  • Es wurden den Beschäftigten neue Verträge mit reduzierter Arbeitszeit vorgelegt, aber die Arbeit im alten Umfang erwartet.
  • Im Einzelhandel haben Beschäftigte in Minijobs mit ihrem Vertrag übers Jahr gesehen eine feste Summe bekommen – ohne Berücksichtigung des Mindestlohns pro Zeitstunde.
  • Beschäftigte erhielten nur für eine geringe Stundenzahl den Mindestlohn, der Rest wurde „schwarz“ ausgezahlt.
  • In der Gastronomie wurden Trinkgelder verrechnet, indem das Trinkgeld in einen Topf geworfen wurde, um daraus die Lohnerhöhung zu finanzieren.
  • Zuschläge wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld wurden gestrichen, um damit formell den Stundenlohn anzuheben. Bei anderen Beschäftigten fiel der bisher gezahlte Sonn- und Feiertagszuschlag plötzlich weg.
  • Urlaubstage wurden auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum von 24 Tagen reduziert, um die Mindestlohnkosten wieder „reinzuholen“.
  • Minijobber wurden angehalten, Familienangehörige unter 18 Jahren bei ihrem Betrieb anzumelden, um die Ausnahmeregelung für Minderjährige zur Umgehung des Mindestlohnes zu nutzen.
  • Beschäftigte durchliefen ein mehrmonatiges Praktikum und bekamen dafür kein Geld. Laut Mindestlohngesetz ist ein freiwilliges Praktikum nach Studium oder Berufsausbildung ab dem ersten Tag der Beschäftigung mit dem Mindestlohn zu vergüten. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Pflicht- oder Orientierungspraktika. Reguläre Arbeit wurde so als Praktikum deklariert, obwohl es sich nicht um Lernverhältnisse handelte.
  • Die Unternehmen reduzierten formell die Arbeitszeit, um so bei gleichbleibendem Monatsentgelt auf Mindestlohnniveau zu kommen. So etwas bedarf einer Vertragsänderung, der beide Seiten zustimmen müssen.
  • Beschäftigte erhielten den Mindestlohn, mussten aber eine „Umsatzabgabe“ zahlen.
  • Ein Teil der Arbeit wurde zwar zum Mindestlohn abgerechnet, Überstunden tauchten aber auf dem Lohnzettel nicht auf. In einigen Betrieben wurden bis zu 200 Überstunden nicht bezahlt. Wenn nach den Belegen gefragt wurde, gab es die gar nicht.
  • Saisonarbeiter wurden während der Ernte nach Kilo und nicht nach abgeleisteten Stunden bezahlt.
  • Einige Unternehmen machten sich dagegen nicht einmal die Mühe, die Nichteinhaltung des Mindestlohns zu vertuschen. Sie weigerten sich ganz offen, den Mindestlohn zu zahlen.
  • Als Teil des zustehenden Lohns wurde den Beschäftigten im Sonnenstudio Solarium-Gutscheine, im Kino-Gutscheine für Popcorn oder in der Sauna Wellness-Gutscheine überreicht.
  • In Nagelstudios wurde nur für die Zeit bezahlt, in der die Angestellten auch Kunden betreuten.
  • Manche Gastronomen oder Friseure ließen ihre Angestellten als Selbstständige für sich arbeiten.
  • Frührentner, die als Busfahrer Schüler fuhren, sollten nur dann bezahlt werden, wenn die Busse auch besetzt waren.
  • In Bäckereien wurde die Vorbereitungszeit vor der Geschäftsöffnung unter den Tisch fallen gelassen.
  • Beschäftigte im Dienstleistungssektor haben eine Kundenpauschale erhalten, unabhängig von der Dauer ihrer Anwesenheit im Betrieb.
  • Eigentlich reguläre Arbeit, wie vor allem im Bereich Soziale Dienste, wurde als Ehrenamt deklariert und dort wurden Minijobs mit dem Ehrenamt gekoppelt.
  • Die Zeitvorgaben wurden so kurz bemessen, dass sie nichts mehr mit dem realistischen Zeitaufwand zu tun hatten und bezahlt wurde nur die vorgegebene und nicht die tatsächliche Zeit.
  • Im Taxigewerbe wurde das Mindestlohngesetz in besonderem Maße verletzt. Neun von zehn Taxifahrern arbeiteten für niedrigere Löhne. Von den mehr als 39.000 Vollzeitbeschäftigten der Branche verdienten zuletzt 87,7 Prozent weniger als die Niedriglohnschwelle von 2.056 Euro brutto im Monat

und

im Reinigungsgewerbe sind Arbeitsverträge mit 20 Wochenstunden verbreitet, doch in dieser Zeit kann die geforderte Zahl an Zimmern und Quadratmetern gar nicht gereinigt werden. Die Beschäftigten mussten fünf oder auch 10 Stunden mehr arbeiten, um ihr Soll zu erfüllen, aber es wurden nur 20 Stunden bezahlt.

Schlechte Aussichten

Wenn man sich also den Arbeitsmarkt anschaut, mit seinem hunderttausendfachen Missbrauch mit Leiharbeit, Werkverträgen und dem rund eine Milliarde dokumentierten Überstunden, die die abhängig Beschäftigten den Unternehmern jährlich mit mindestens 30 Milliarden Euro vergolden, dann kann gar nicht genug angeprangert, reglementiert und kontrolliert werden.

Richtungweisend ist auch die Anhebung der Verdienstgrenze für die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, die den Niedriglohnsektor weiter ausbauen werden.

Der Mindestlohn wird aber weder die wachsende Armut und Lohnungleichheit verringern, noch die Ungleichheit bei der Einkommensverteilung verändern, noch die Zahl der sogenannten Aufstocker senken und schon gar nicht die Konsumnachfrage steigern. Steigende Preise bei geringen Lohnerhöhungen in der Vergangenheit fressen die Einkommen derzeit einfach auf.

Wer in dem Jubelchor das Lied von der Erfolgsgeschichte des Mindestlohns mitsingt, outet sich als jemand, der sich von der konkreten Lebenssituation der Beschäftigten um Lichtjahre weit entfernt und nicht mitbekommen hat, dass die Gewerkschaften nicht mehr in der Lage oder willens sind, Existenz und Altersvorsorge sichernde Löhne zu erkämpfen.

 

 

 

 

 

Quellen: Linke, WSI, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), WAZ, Gegenblende, Bundesfinanzministerium, FKS, IAQ Report, BA, IAB, telepolis
Bildbearbeitung: L.N.