Für den Datenschutz bricht eine neue Zeit an. Am 25. Mai 2018 tritt das neue EU-Datenschutzrecht in Kraft. Beschäftigte sind gegenüber Kontrollaktionen ihrer Chefs dann besser geschützt als vorher. Jedenfalls in der Theorie. Wie es praktisch aussieht, muss sich erst noch zeigen.
Beschäftigtendaten werden vielfach im Betrieb erhoben. Bei jeglicher IT-Nutzung fallen persönliche Daten an: das gilt für Arbeitszeiterfassung genauso wie für das Anmelden am PC, das Nutzen der Telefon-Dienste und vieles mehr. Ab 25.5.2018 gelten die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu).