Schlagwort-Archive: Betriebsratswahlen 2026

VKG: Betriebsratswahlen 2026 – Harte Zeiten brauchen kämpferische Betriebsräte

Von März bis Mai 2026 finden die nächsten Betriebsratswahlen statt.

Während in kleineren Betrieben sich die Frage stellt, ob es überhaupt Kandidat:innen gibt, stellt sich in Großbetrieben die Frage, wieviel Listen antreten und wie hoch die Wahlbeteiligung ist

Nur noch 37% der Beschäftigten in Betriebe mit fünf und mehr Mitgliedern haben einen Betriebsrat. 1996 waren es noch 50%. Wie der 8-Stunden-Tag sind Betriebsräte ein Ergebnis der Novemberrevolution 1918. Das Betriebsrätegesetz von 1920 blieb weiter hinter den Erwartungen der durch die Revolution radikalisierten Arbeiterschaft und der zum Teil noch existenten Arbeiterräte zurück. In allen entscheidenden betrieblichen Fragen wurde dem Unternehmer per Gesetz die uneingeschränkte Entscheidungsmacht eingeräumt. Deshalb demonstrierten im Januar 1920 in Berlin hunderttausend Arbeiter:innen gegen das Gesetz. 42 Arbeiter:innen wurden von der preußischen Sicherheitspolizei erschossen und 100 verletzt. Eine Gedenkfeier für die Toten wurde verboten. Nach der Übergabe der Regierungsmacht an die NSDAP 1933 wurde das Betriebsrätegesetz abgeschafft und die Betriebsräte verboten. VKG: Betriebsratswahlen 2026 – Harte Zeiten brauchen kämpferische Betriebsräte weiterlesen

Betriebsrat als Gegeninstitution zur Gewerkschaft / Betriebsratswahlen 2026 – Eine Feierstunde der Sozialpartnerschaft wirft ihren Schatten voraus

Von Suitbert Cechura

Die anstehenden Betriebsratswahlen finden zwar erst im März bis Mai des nächsten Jahres statt, doch dafür laufen bereits jetzt die Vorbereitungen. Schliesslich sind diese Wahlen keine Selbstverständlichkeit.

Damit sie in den Betrieben durchgeführt werden, muss vielerorts erst einmal geworben werden; Kandidaten müssen gefunden und geschult und Listen aufgestellt werden. Betriebsratsarbeit ist neben den Tarifverhandlungen ein Schwerpunkt der Gewerkschaften und erfordern von diesen einigen Aufwand, denn für die meisten Arbeitnehmer sind die Betriebsratswahlen nicht das brennendste Problem. Die Belegschaften sind es ja, die zunächst einmal eine solche Wahl beantragen müssen. Und das ist keine Selbstverständlichkeit. So wird aktuell gemeldet, „seit Jahren würden immer weniger Beschäftigte, vor allem in der Privatwirtschaft, durch einen Betriebsrat vertreten. 2024 gab es zwar einen geringfügigen Anstieg um einen Punkt auf 37 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit fünf und mehr Mitarbeitern. Doch in der langjährigen Tendenz sinkt die Praktizierung der betrieblichen Mitbestimmung kontinuierlich.“.

Also muss für die Betriebsratswahlen kräftig geworben werden: Betriebsrat als Gegeninstitution zur Gewerkschaft / Betriebsratswahlen 2026 – Eine Feierstunde der Sozialpartnerschaft wirft ihren Schatten voraus weiterlesen