Zum 1. August 2019 treten Änderungen bei dem sogenannten „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) in Kraft, wonach Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Haushalten etwas mehr Geld für Ausgaben im Bereich Schule und für Freizeitaktivitäten bekommen können.
Nur ist das Geld aus dem Bildungspaket – das es seit 2011 gibt – wegen absurder bürokratischer Hürden bisher selten bei den Kindern angekommen. Um diesen Mißstand zu beenden, fordert dasBündnis AufRecht bestehen* gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz (NAK) die Kommunalpolitiker*innen und Sozialverwaltungen nun zum Handeln auf.
Bisher musste für fast alle Leistungen des BuT (z.B. Klassenfahrten oder Schulmittagessen) ein umfangreicher Antrag gestellt werden und zwar bevor die Leistung benötigt wurde – also bevor beispielsweise die Klassenfahrt stattfand. Bei einem zu spät eingereichten Antrag gab es keine Leistung. Änderungen beim Bildungspaket – Das Geld muss bei den Kindern ankommen! weiterlesen