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Geplante Änderung beim Bürgergeld: Die Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts werden umgeschichtet, um den Unternehmen auf dem „Sozialen Arbeitsmarkt“ die Lohnkosten subventionieren zu können

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen zukünftig die eingesparten Mittel für die Deckung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bis zu maximal 50 Prozent für weitere Maßnahmen der Arbeitsförderung eingesetzt werden können.

Das Geld in Gesamthöhe von maximal 700 Millionen Euro pro Jahr soll in die sogenannte Teilhabe am Arbeitsmarkt/Sozialer Arbeitsmarkt fließen. Das heißt konkret, für die Subventionierung der Lohnkosten bis zu 100 Prozent an die Unternehmen, die bisher arbeitslose Menschen im Leistungsbezug des Bürgergeldes beschäftigen.

Die Möglichkeit,  passive Leistungen für die Arbeitsförderung einzusetzen („Passiv-Aktiv-Transfers“), besteht schon länger und ist gesetzlich im SGB II geregelt. Bislang war ein Passiv-Aktiv-Transfers lediglich auf der Grundlage eines Haushaltsvermerks bei dem Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) möglich. Zukünftig können die Mittel auch für weitere Maßnahmen der Arbeitsförderung eingesetzt werden z.B. bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach § 16 Abs 1 S. 2 Nr. 5, § 16b, 16e SGB II.

Im Gegensatz zur offiziellen Propaganda, die den Eindruck erzeugen soll, die Arbeitsmarktpolitik tue alles, um die arbeitslosen Menschen zu fördern, sagen die Zahlen aber, dass von den Personen im Bürgergeld-Bezug rund 65 Prozent ohne berufsqualifizierenden Abschluss sind. Aber eine berufliche Weiterbildung erhalten lediglich 14.222 von ihnen, gerade einmal drei Prozent werden beruflich gefördert. Der Hauptteil des Geldes geht direkt an die Unternehmen auf dem sozialen Arbeitsmarkt. Dort werden die Menschen nicht nur ausgebeutet und erwirtschaften satten Profit, die Unternehmen können sich dabei noch die Lohnkosten bis zu 100 Prozent erstatten lassen. Geplante Änderung beim Bürgergeld: Die Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts werden umgeschichtet, um den Unternehmen auf dem „Sozialen Arbeitsmarkt“ die Lohnkosten subventionieren zu können weiterlesen

Das Bürgergeld ist im Visier

Von Tobias Weissert 

Gegenwärtig erleben wir mal wieder eine Kampagne gegen „die faulen Armen“. Das Bürgergeld ist im Visier. Es wird behauptet, viele Erwerbstätige wollten nicht mehr arbeiten. Sie hingen lieber in der Hängematte des Bürgergeldes ab und peppten ihr Einkommen eventuell noch durch Schwarzarbeit auf. Grund dafür: Das Bürgergeld sei zu hoch und der Abstand zwischen dem Arbeitslohn und dem Bürgergeld stimme nicht mehr. Das Lohnabstandsgebot sei verletzt.

Einen Auftakt zu der Kampagne in der Presse bildete ein Artikel von Dietrich Creutzberg in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14. September. Darin wird eine Vergleichsrechnung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft wiedergegeben zwischen dem Anspruch auf Bürgergeld für eine Familie mit zwei heranwachsenden Kindern und einer gleich großen Familie, die von dem Mindestlohn von 12 Euro bei einer Arbeitswoche von 38,5 Stunden lebt. Das Bürgergeld ist im Visier weiterlesen

„Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt.“ – Bürgergeld als Turbolader für den besten Niedriglohnsektor in der EU 2.0

Geringverdiener im Niedriglohnsektor definiert die EU als Beschäftigte, die zwei Drittel oder weniger des nationalen Median-Bruttostundenverdienstes in dem jeweiligen Land vergütet bekommen. Bei Beschäftigten in Vollzeit stellt diese Schwelle die Armutsgrenze dar, unter der keine angemessene Existenzsicherung mehr gewährleistet ist.

Für die betroffenen Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten, bringen die Rahmenbedingungen unter denen sie arbeiten schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Arbeitsschutz, kaum Chancen auf Weiterbildung und sozialen Aufstieg, geringere soziale Absicherung, weniger Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Krankengeld und mehr Altersarmut sowie eine permanente Gefährdung der Existenzsicherung mit sich.

Nun wird spiegelbildlich, so wie vor fast 20 Jahren, als die Hartz-Gesetzgebung den Rahmen für den Aufbau des Niedriglohnsektors bildete, für den Aufbau des größten europäischen Niedriglohnsektors in Deutschland – da sind sich die Regierungsparteien einig – die gesetzlichen Möglichkeiten des geplanten Bürgergelds genutzt. „Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt.“ – Bürgergeld als Turbolader für den besten Niedriglohnsektor in der EU 2.0 weiterlesen

„… sonst ändert sich nix!“ – Hartz IV heißt bald Bürgergeld, aber die Vergötzung der Arbeit wird fortgesetzt

Von Basta! Berlin*

Wir sind es, die expandierenden Arbeitslosen, Unterbeschäftigten und prekär Beschäftigten von Basta! Der Erwerbsloseninitiative aus Berlin. Dieses Mal treibt uns die Sorge um, dass schon lange nicht alle Leute jeden Tag zu essen haben. Grund genug, sich die „Reformvorhaben“ der Bundesregierung im Bereich Grundsicherung genauer anzuschauen.

Zwei Veränderungen wurden hier großspurig angekündigt: Ein Bürgergeld soll Hartz IV ersetzen und eine Kindergrundsicherung eingeführt werden. Das Bürgergeld wird kommen, wie auch immer. In der Kabinettsvorlage für den Haushalt 2023 sind für das ALG II und die Kosten der Unterkunft/Heizung insgesamt 31,3 Mrd. Euro angesetzt.[1] Doch die Kindergrundsicherung zur Bekämpfung von Kinderarmut kostet die Regierung offensichtlich zu viel. So deutet Familienministerin Lisa Paus bereits an: „Mein Zeitplan ist ehrgeizig, sieht eine Auszahlung aber frühestens 2025 vor.“ (taz, 16. Juni 2022).

Es sind die Parteien der Agenda 2010 ‒ SPD und Grüne ‒, die nun aus Hartz IV, dem Unerträglichen, das Bürgergeld, die Schweinerei, machen werden. Beide Parteien haben ein Interesse, Hartz IV „offiziell“ zu beenden. Denn es wird von sehr vielen Leuten gleichgesetzt mit sozialem Abstieg, Demütigung, Armut und Zwang. Die Agenda 2010 war ein Paradigmenwechsel für die SPD, ein Weg hin zum schlanken Staat und zum Ausbau des europaweit größten Niedriglohnsektors. Diesen Niedriglohnsektor weiter auszubauen ist wohl gemeinsames Bestreben von SPD, FDP und Grünen. „… sonst ändert sich nix!“ – Hartz IV heißt bald Bürgergeld, aber die Vergötzung der Arbeit wird fortgesetzt weiterlesen

Arbeitsminister Heil hat Grundzüge des „Bürgergeldes“ vorgestellt

Von Harald Thomé 

Diese Woche hat Arbeitsminister Heil die ersten Grundzüge der Änderungen beim Bürgergeld vorgestellt. Den Gesetzesentwurf allerdings noch nicht. Die Stichworte, aus denen durchaus einiges herauszulesen ist, habe ich für die Tachelesseite zusammengefasst (Stand 20.07.2022): Arbeitsminister Heil hat Grundzüge des „Bürgergeldes“ vorgestellt weiterlesen

Bürgergeld – der zweite arbeits- und sozialpolitische Sündenfall von SPD und Grünen

Von Jens Berger

Hartz IV soll schon bald Geschichte sein. So tönt es vollmundig aus den Kreisen der Koalitionsverhandlungen der Ampel-Parteien. Stattdessen soll künftig ein sogenanntes Bürgergeld die Grundsicherung gewährleisten. Die alten Sanktionen bleiben wohl erhalten. Was sich jedoch laut des Sondierungspapiers ändern wird, sind die Zuverdienstmöglichkeiten. Wer die Grundsicherung vom Staat bekommt, soll künftig mehr Geld hinzuverdienen dürfen, ohne dass er hohe Abzüge zu befürchten hat. Das klingt aber nur auf den ersten Blick sozial. Das Bürgergeld droht vielmehr eine Neuauflage des Kombilohn-Modells zu werden, bei dem der Staat und somit der Steuerzahler Unternehmen subventioniert, die Niedriglöhne zahlen und sich aus der Sozialversicherung stehlen. Bürgergeld – der zweite arbeits- und sozialpolitische Sündenfall von SPD und Grünen weiterlesen