Das Bürgergeld ist das monatliche Überlebensgeld, wenn jemand keine Chance auf eine Erwerbstätigkeit bekommt oder eine Tätigkeit ausübt, die so schlecht bezahlt ist, dass ergänzend Sozialleistungen bezogen werden müssen. Wer Kinder erzieht oder seine Angehörigen pflegt, kann ebenso Bürgergeld beziehen. Es ist ein Existenzminimum. Dieses Existenzminimum ist ein Grundrecht. Und Grundrechte kann man eigentlich nicht kürzen.
Und trotzdem sind wir wieder an dem Punkt angekommen, wo bei solchen Grundrechten gekürzt werden darf. Wer erwerbslos ist und nicht spurt, spürt die Jobcenter-Peitsche. Bis zu zwei Monate kein Geld für Essen, Trinken, Medikamente, Hygiene oder Sonstiges, wenn eine zumutbare Arbeit abgelehnt wird. Nur: Was ist zumutbar? Das Lohnabstandsgebot als Nebelkerze weiterlesen