Das Bundesverfassungsgericht wird am 5. November 2019 über die Zulässigkeit der Sanktionen im SGB II entscheiden. Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein war als vom Verfassungsgericht bestimmter sachverständiger Dritter unmittelbar an dem Verfahren beteiligt. Wir möchten Sie aus dieser Position mit entsprechenden Hintergrundinformationen versorgen und bitten um entsprechende Berücksichtigung.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass uns derzeit keine von Sanktionen betroffenen Leistungsbeziehenden für Interviews zur Verfügung stehen und bitten daher von entsprechenden Nachfragen abzusehen.
Die Sanktionen sind gravierende Verstöße gegen die Menschenrechte und nicht dazu geeignet, eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Sie führen zu Verschuldung, Obdachlosigkeit und immer weiterer Entfernung vom Arbeitsmarkt. Daher gehören die Sanktionen nach Ansicht von Tacheles und diverser Wohl- und Sozialverbände, dem DGB, dem Deutschen Anwaltsverein abgeschafft und auf den Müllhaufen der Geschichte! Hintergrundinformationen zum anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV – Sanktionen weiterlesen