Nach dem fragwürdigen Urteil zum Mietendeckel stellt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 09.11.2021 den nächsten Angriff der Justiz auf eine fortschrittliche Wohnungspolitik dar. Das Gericht kippte den Milieuschutz in Ballungsräumen, faktisch jedenfalls. Ein Vorkaufsrecht für bebaute Grundstücke durch Kommunen, wie in den Berliner „sozialen Erhaltungsverordnungen“ fixiert, dürfte es damit in Zukunft nicht mehr geben und wird den jetzt schon immensen Druck auf die Bewohnerschaft in den betroffenen Wohnquartieren, wie steigenden Miet- und Energiekosten, wachsender Anzahl von Zwangsräumungen und Verdrängung an die Stadtgrenzen noch erhöhen.
Der Vorkauf durch die Kommune war bisher ein Rettungsanker für viele Menschen, mit deren Häusern spekuliert wurde, weil Investoren Renditen erzielen wollen. Im Falle des Verkaufs eines Hauses hatten Kommunen ein Recht auf Vorkauf und konnten so entweder eine Vereinbarung mit den Käufern erzielen, die Mieterhöhungen begrenzen und Umwandlungen über einen Zeitraum ausschließen oder selbst zugreifen, beziehungsweise kommunalen Wohnungsunternehmen den Zuschlag geben.
Im Folgenden wird berichtet wie eine Wohnung zur Beute wird und die Bewohner den „freien Kräften des Marktes“ ausgesetzt sind. Bundesverwaltungsgericht kippt Vorkaufsrecht von Grundstücken durch Kommunen – immer mehr Wohnungen werden zur Beute weiterlesen