Wer sich bei der Arbeit mit dem neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert, beziehungsweise an COVID-19 erkrankt, sollte dies bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger als Arbeits-, oder Wegeunfall, beziehungsweise Berufskrankheit anzeigen. Die Leistungen sind hier deutlich besser als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist vor allem wichtig, weil bislang wenig über Spätfolgen bekannt ist.
Das Robert-Koch-Institut meldet mehr als 1,3 Millionen COVID-19 Fälle in Deutschland seit Beginn der Corona-Pandemie im März. Infektionen geschehen nicht nur im privaten Bereich. Die Ausbreitung des Virus geschieht auch bei der Arbeit. Aus Sicht des DGB müssen alle Fälle als Berufskrankheit oder Arbeits-, bzw. Wegeunfall angezeigt und von dem zuständigen Unfallversicherungsträger anerkannt werden, die bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin entstanden sind. Corona als Berufskrankheit? Bei der Arbeit an COVID-19 erkrankt weiterlesen