Grundsätzlich wird den erwerbslosen Menschen von den Jobcentern unterstellt, dass sie an „individuellen Vermittlungshemmnissen“ – von „familiären Problemen über Fettleibigkeit bis hin zur Sucht“ – leiden und die Sekundärtugenden wie frühes Aufstehen, Pünktlichkeit und regelmäßige Arbeitsabläufe einhalten, erst wieder trainieren müssen. Dafür hat die Arbeitsverwaltung immer schon eigene Maßnahmen entwickelt.
Bisher war es so, dass die langzeitarbeitslosen Menschen systematisch vom ersten Arbeitsmarkt strikt ferngehalten wurden, auch weil sie für den Maßnahmeträger bzw. das Sozialunternehmen gut eingearbeitete und vollwertige Beschäftigte sind und in den sogenannten Zweckbetrieben der Wohlfahrtsverbände und gemeinnützigen Unternehmen für Profit sorgten. Weil sie aber immer noch unter „Vermittlungshemmnissen“ litten, mussten sie immer wieder in eine neue Maßnahme mit sozialpädagogischer Begleitung. So gibt es Menschen, die in den vergangenen 18 Jahren des Hartz-IV-Systems nur in Maßnahmen beschäftigt waren, wegen ihrer „Vermittlungshemmnisse“.
In dieser langen Zeit haben sich naturgemäß Netzwerke aufseiten der Träger, wie Wohlfahrtsverbände, Unternehmen und Initiativen gebildet, aber auch zwischen den Jobcentern als Geldgeber und Maßnahmeträgern als Empfänger hat sich ein gegenseitiges Geben und Nehmen verfestigt, mit eigenen Kommunikationsstrukturen. Zur konkreten Lebenssituation armer Menschen in der Großstadt – eingeklemmt in der Sandwichposition zwischen Jobcenter und Sozialkonzernen weiterlesen