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Auch Energiekonzerne lassen sich vergesellschaften

Die Vergesellschaftung von Wohnraum ist längst in aller Munde. Ein neues Gutachten zeigt jetzt: Der aktuelle Rechtsrahmen erlaubt es auch, Energiekonzerne zu vergesellschaften und damit eine gerechte Energiewende voranzutreiben.

Von Justus Henze

Die Energiepolitik steht vor immensen Herausforderungen: Einerseits steigen die Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher – also für uns alle, die täglich Strom aus der Steckdose beziehen oder ihre Wohnung beheizen müssen. Haushalte zahlen aktuell rund ein Drittel mehr für Energie als noch vor vier Jahren. Darüber hinaus waren steigende Energiepreise einer der zentralen Treiber der Inflation der vergangenen Jahre.

Andererseits stockt der klimaneutrale Umbau, obwohl er gerade erst begonnen hat. Der Energiesektor steht vor einem immensen Investitionsbedarf – man denke nur an den Stromsektor, der nur einen Teil des gesamten Energiesektors ausmacht, perspektivisch aber den gesamten Energieverbrauch abdecken muss. Denn eine Alternative zur Elektrifizierung (insbesondere auch des Wärme- und des Verkehrssektors) gibt es nicht. Auch Energiekonzerne lassen sich vergesellschaften weiterlesen