Frauen in Afghanistan werden unsichtbar gemacht – allein, weil sie Frauen sind. Deshalb brauchen sie Schutz. Diese Forderung stellt PRO ASYL schon lange, nun hat auch der Europäische Gerichtshof das anerkannt. Das Urteil bedeutet: Deutschland muss afghanischen Frauen grundsätzlich die Flüchtlingseigenschaft gewähren.
Frauen aus Afghanistan wird »das Recht auf ein menschenwürdiges Alltagsleben in ihrem Herkunftsland verwehrt«, indem ihnen »in flagranter Weise hartnäckig aus Gründen ihres Geschlechts die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten werden.« Deutlicher hätte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die grauenhafte Situation, die sich wie von PRO ASYL dokumentiert rapide verschlechtert, nicht beschreiben können. Keine Frau in Afghanistan kann ein Leben frei von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen führen. EuGH-Urteil für Afghanistans Frauen: Ein kleiner Lichtblick in der Dunkelheit weiterlesen