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Die Flexirente: Neuerungen zum gleitenden Übergang von Beschäftigung in den Ruhestand in Kraft getreten

Mit dem „Flexirentengesetz“ sind bereits zum Jahreswechsel 2016/17 einige wesentliche Neuerungen zum gleitenden Übergang von Beschäftigung in den Ruhestand in Kraft getreten: Arbeitnehmer, die bereits vor der Regelaltersgrenze eine Rente beziehen, sind nun fast immer weiterhin versicherungspflichtig und müssen gemeinsam mit ihren Arbeitgebern Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, können aber nach Erreichen der Altersgrenze auch regelmäßig entsprechend erhöhte Renten erwarten (Ausnahmen bestehen nur für Minijobber). Rentner mit einem Nebenjob nach dieser Grenze bleiben im Regelfall versicherungsfrei, können aber freiwillig den stets zu leistenden Arbeitgeberbeitrag durch Zahlung eigener Beiträge „aktivieren“, sodass auch dadurch neue Rentenansprüche entstehen.

Zum 1. Juli 2017 ist nun mit der Neuregelung der Teilrente auch das „Herzstück“ der Reform in Kraft getreten. Änderungen gibt es auch beim Ausgleich von Abschlägen bei vorzeitigem Rentenbezug. Die Flexirente: Neuerungen zum gleitenden Übergang von Beschäftigung in den Ruhestand in Kraft getreten weiterlesen