Am 16. Februar 2023 entschied das Bundesarbeitsgericht nach einer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützten Klage, dass die Unternehmen vom Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nicht abweichen dürfen, nur weil ein Mann höhere Gehaltsforderungen stellt als seine Kollegin.
Das Gericht gab der ehemaligen Beschäftigten eines sächsischen Metallunternehmens recht und sprach ihr knapp 15.000 Euro entgangenen Lohn und eine Entschädigung in Höhe von 2.000 Euro zu.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Betriebe zwar auf Lohnforderungen eines Beschäftigten oder Bewerbers eingehen können, doch müssen sie einer gleichermaßen qualifizierten und erfahrenen Kollegin dann aber auch den Lohn erhöhen.
Die Prozessbevollmächtigte und Verfahrenskoordinatorin der GFF Sarah Lincoln sieht in dem Urteil gar einen Meilenstein auf dem Weg zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern. Bundesarbeitsgericht hat die Position von Frauen im Streit um gleiche Bezahlung verbessert weiterlesen