Mit rund 1,8 Mio. Beschäftigten sind die christlichen Kirchen nach dem Öffentlichen Dienst die größten Anstellungsträger in Deutschland. Davon sind rund 1,4 Millionen in den Unternehmen der Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas beschäftigt. Für sie alle gelten kirchliche Regeln, die ihre Rechte als abhängig Beschäftigte einschränken. Mit dieser Benachteiligung muss endlich Schluss sein.
Kirchliche Unternehmen betreiben Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und -dienste, Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe, Rettungsdienste, Kitas, Sozial- und Schuldnerberatungsstellen und vieles mehr. Wie bei anderen Trägern auch, werden diese Einrichtungen fast ausschließlich aus Steuermitteln und Sozialversicherungsbeiträgen finanziert. Die kirchlichen Betriebe konkurrieren mit nicht-konfessionellen Trägern um Klienten bzw. Patienten und Arbeitskräfte. Sie betreiben massiv Tarifflucht und Outsourcing, nutzen Leiharbeit und gehen sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse ein. Sie verhalten sich also genau so wie andere Unternehmen auch, beharren aber auf ihre Sonderregeln im Arbeitsrecht.
Die Programme der Parteien der Regierungskoalition fordern die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts, dennoch wurde eine harmlose Vereinbarung im Koalitionsvertrag formuliert. Dort steht: „Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündungsnahe Tätigkeiten bleiben ausgenommen.“
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat deshalb am 17.05.2023 eine Petition gestartet, um den seit Jahrzehnten artikulierten Forderungen der Beschäftigten Nachdruck zu verleihen. ver.di startet Petition: GLEICHES RECHT für kirchlich Beschäftigte weiterlesen