Die Regierungskoalition hat sich auf das umstrittene Integrationsgesetz (IntG) geeinigt, das sich an den Grundsätzen des Förderns und Forderns orientieren soll. Als das Ziel des Gesetzes nennt die Regierung die Integration der Menschen in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt durch staatliche Maßnahmen zu fördern und zugleich von Ihnen Eigenbemühungen einzufordern.
Als die wichtigsten Eckpunkte des Integrationsgesetzes nennt die Koalition:
- Für einen Zeitraum von drei Jahren solle auf die Vorrangprüfung bei Asylbewerbern verzichtet werden. Das heißt: Die Bundesagentur für Arbeit muss nicht zunächst prüfen, ob für eine Tätigkeit ein einheimischer oder EU-Beschäftigter zur Verfügung steht.
- Während einer Ausbildung sollen die Betroffenen geduldet werden. Nach erfolgreicher Ausbildung soll der Geduldete eine weitere Duldung für bis zu sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Wenn ein Betrieb den Ausgebildeten beschäftigt, soll dieser ein zweijähriges Aufenthaltsrecht bekommen. Aber: Wer die Ausbildung abbricht, verliert den Aufenthaltstitel. Der Ausbildungsbetrieb wird dazu verpflichtet, einen Ausbildungsabbruch zu melden.
- Für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden 100.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln geschaffen. Ziel ist es, ein Angebot für eine sinnvolle und gemeinnützige Betätigung während des Asylverfahrens zu schaffen.
- Mitwirkungspflichten der Flüchtlinge bei Integrationsmaßnahmen: Ablehnung oder der Abbruch von Integrationsmaßnahmen ohne wichtigen Grund führt jeweils zu Leistungseinschränkungen.
Die Eckpunkte des Integrationsgesetzes werden am 22. April 2016 im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz erörtert werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Gesetzentwurf auf Ihrer Klausurtagung am 24. Mai 2016 in Meseberg zu beschließen.
Das Integrationsgesetz soll folgende Punkte enthalten: Große Koalition einigt sich auf das umstrittene Integrationsgesetz weiterlesen