Kein Staat verzichtet auf die Feststellung, dass er sich verteidigt, auch wenn er angreift. Hier eine Klarstellung zu den Legitimationen von Aufrüstung und Kriegsbereitschaft.
Von Suitbert Cechura
Das grenzenlose Aufrüstungsprogramm der Bundesregierung hat Bundeskanzler Friedrich Merz mit den Worten begründet: „Wir müssen uns verteidigen können, damit wir uns nicht verteidigen müssen.“ (https://www.tagesschau.de/inland/bundeskanzler-merz-erste-regierungserklaerung-100.html)
Verteidigungsbereitschaft bzw. -fähigkeit gilt ja – bis in die Kreise der arg gescholtenen „Manifest“-Autoren aus der SPD – als realpolitisch gebotenes und moralisch einwandfreies Unterfangen, ja geradezu als Gütesiegel demokratischer Herrschaften im Unterschied zu ihren autokratischen Kontrahenten.
Israel hat nun gezeigt, was es heißt, sich zu verteidigen. Es hat den Iran angegriffen – zu seiner eigenen Verteidigung, wie die gängige Rechtfertigung lautet. Menschen, die gewohnt sind, in moralischen Kategorien zu denken und zu urteilen, müssten jetzt eigentlich umdenken. Zudem könnten sie hier einige Aufklärung darüber erhalten, was das Versprechen des Kanzlers bedeutet, die Vorbereitung eines Verteidigungskrieges garantiere die Sicherheit der Bürger. Israels Krieg gegen Iran: Ein Lehrstück in Sachen Verteidigungsbereitschaft weiterlesen