Ex occidente lux – aus Luxemburg kommt das Licht der Aufklärung. Dort hat der Europäische Gerichtshof jetzt aufgeräumt mit der jahrzehntelang gehegten Fiktion, dass die Kirchen in Deutschland einen grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf einen Sonderweg im Arbeitsrecht hätten.
Luxemburg hat damit auch dem Bundesverfassungsgericht eine Lektion erteilt. Die Karlsruher Richter hatten 2014 noch geurteilt, dem Chefarzt eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft sei rechtmäßig gekündigt worden, weil er nach der Ehescheidung standesamtlich erneut geheiratet hatte. Der EuGH entschied nun anders und gab dem klageführenden Chefarzt Recht: Die Kündigung verstieß möglicherweise gegen EU-Recht. Über den Fall hat nun erneut das Bundesarbeitsgericht zu befinden. Es wird nach dem Spruch aus Luxemburg an seiner bisher meist kirchentreuen Haltung zum kirchlichen Arbeitsrecht nicht festhalten können. Ein Schritt zur Entkirchlichung des Rechts weiterlesen