Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht die Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber in Deutschland kritisch. Seiner Ansicht nach können Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern auch konfessionslos sein. Die kirchlichen Träger könnten dennoch ihren Auftrag erfüllen. Der Ausschluss nicht-christlicher Bewerber bei der Vergabe von Jobs müsse im Einzelfall auf den Prüfstand. Dem EuGH liegt eine Klage gegen die Diakonie vor. Diskriminierung: EuGH-Generalanwalt sieht kirchliche Einstellungspolitik kritisch weiterlesen