Der Landesintegrationsrat NRW und der DGB fordern die Verankerung eines Kommunalwahlrechts für Nicht EU-Ausländer in der Landesverfassung. Nach 5 Jahren legalem Aufenthalt sollten zumindest auf lokaler Ebene die Menschen ohne deutschen Pass die Möglichkeit zur politischen Mitgestaltung erhalten.
Für Gewerkschafter in Dortmund ist die Forderung nach dem Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer seit 35 Jahren nicht vom Tisch gefallen, eher gehörte sie zu den Querschnittsaufgeben der politischen Arbeit vor Ort. Verankerung eines Kommunalwahlrechts für Nicht EU-Ausländer in der Landesverfassung – vor 32 Jahren besetzten Aktivisten bei der Kommunalwahl das Wahllokal im Keuning-Haus in Dortmund weiterlesen