Mit der Namensänderung von der GEZ zum Beitragsservice im Januar 2013 wurde auch die Rundfunkgebühr geändert. Jeder Haushalt wird geräteunabhängig zur Kasse gebeten. Die Kommunen in NRW sind für die Eintreibung der Rundfunkgebühren verantwortlich. Sie arbeiten im Auftrag des WDR und erhalten dafür 23 Euro pro Fall. Der Beitragsservice kann so auf die städtischen Melderegister zugreifen, was für ihn sehr attraktiv ist.
Der Beitragsservice, der für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Rundfunkbeitrag eintreibt, gibt als Gläubigervertreter von ARD, ZDF und Deutschlandradio die meisten Zwangsvollstreckungen in Deutschland in Auftrag. Im Jahr 2018 hat er wieder 1,21 Million Mal die Zwangsvollstreckung gegen einen Beitragsschuldner bei den zuständigen Vollstreckungsbehörden in die Wege geleitet. In den letzten fünf Jahren summierten sich die Zwangsvollstreckungen des Rundfunkbeitrags auf 6,33 Millionen Euro. Bei 45,8 Millionen Beitragskonten sind das rechnerisch etwa 14 Prozent.
Dabei sind vor allem die ärmeren Menschen betroffen, die den Betrag von 17,50 Euro monatlich kaum aufbringen können oder wollen und diejenigen, die nicht über eine Beitragsbefreiung informiert sind. Über die konkrete Lebenssituation armer Menschen in der Großstadt – wegen Beitragsschulden für den „Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio“ (frühere GEZ) von der Kommune verfolgt weiterlesen