Grundsätzlich wurde und wird den erwerbslosen Menschen von den Jobcentern unterstellt, dass sie an individuellen Vermittlungshemmnissen, von „familiären Problemen über Fettleibigkeit bis hin zur Sucht“ leiden und die Sekundärtugenden wie frühes Aufstehen, Pünktlichkeit und regelmäßige Arbeitsabläufe einhalten erst wieder trainieren müssen. Dafür hat die Arbeitsverwaltung immer schon eigene Maßnahmen entwickelt.
Bisher war es so, dass die langzeitarbeitslosen Menschen systematisch vom ersten Arbeitsmarkt ferngehalten wurden, auch weil sie für die Maßnahmeträger gut eingearbeitete, vollwertige Arbeitskräfte sind und in den sogenannten Zweckbetrieben der Wohlfahrtsverbände und gemeinnützigen Unternehmen für Profit sorgten. Weil sie aber vorgeblich noch unter Vermittlungshemmnissen leiden, mussten und müssen sie sich immer wieder in eine Maßnahme mit sozialpädagogischer Begleitung begeben. So gibt es Menschen, die in den vergangenen 19 Jahren der Hartz-IV/SGB II- Gesetzgebung nur in Maßnahmen beschäftigt waren, wegen ihrer Vermittlungshemmnisse.
In dieser Zeit haben sich naturgemäß Netzwerke aufseiten der Wohlfahrtsunternehmen, Sozialkonzernen und Beschäftigungsinitiativen gebildet, aber auch zwischen den Jobcentern als Mittelgeber und den Maßnahmeträgern als Mittelempfänger, hat sich ein gegenseitiges Geben und Nehmen verfestigt, mit eigenen Kommunikationsstrukturen, von denen sogar der Staatsschutz profitiert. Zur konkreten Lebenssituation armer und erwerbsloser Menschen – Opfer der reibungslosen Zusammenarbeit von Jobcentern, Staatsschutz und Wohlfahrts- und Beschäftigungsunternehmen weiterlesen