Schon kurz nach der vorherigen weltweiten Wirtschaftskrise, die als „Finanzkrise“ bezeichnet wurde, hatte sich in der EU herum gesprochen, dass ein massives Kurzarbeitergeld-Programm, wie es von Deutschland in den Jahren 2007 bis 2009 aufgelegt wurde, eine wirksame Maßnahme für die Entlastung der Unternehmen sein kann. Sie können mithilfe der Kurzarbeit und den flexiblen Arbeitszeitmodellen ihre Belegschaft passgenau an die Auftragslage anpassen. Der Kündigungsschutz trägt dazu bei, dass die gut ausgebildeten Beschäftigten für eine Zeit lang nicht mehr im Unternehmen arbeiten, beim neuen Aufschwung aber wieder eingesetzt werden, ohne dass neue Fachkräfte angelernt und ausgebildet werden müssen.
Mittlerweile stehen die Gewerkschaften und Betriebsräte ganz offen zu den Kurzarbeitergeld-Programmen und sehen dies, genau so wie die Leiharbeit, als gemeinsames Steuerungsinstrument in den Betrieben.
Durch das staatliche Kurzarbeitergeld, gespeist aus dem Topf der Arbeitslosenversicherung, werden die Unternehmen um bis zu 100 Prozent von den Lohnkosten und Sozialbeiträgen entlastet, während die Beschäftigten Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Dieses Prinzip wird seit April 2020 durch das SURE-Programm der Europäischen Union ausgebaut, bei dem die Mitgliedsstaaten billige Kredite aufnehmen könnten, um befristete Kurzarbeitsregelungen zu finanzieren. Kurzarbeitergeld: das Geschenk an die Konzerne – europaweit weiterlesen