Das Bundesarbeitsministerium hat den lang erwarteten Referentenentwurf für ein Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen vorgelegt. Wie so vieles, das aus diesem Ministerium kommt, ist auch das Ergebnis enttäuschend. Die Vorschläge im Entwurf gegen den Missbrauch von Werkverträgen sind halbherzig und völlig unzureichend. Vor allem aber sollen die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte nicht erweitert werden.
Bei den vorgeschlagenen Regelungen handelt es sich zunächst nur um einen ersten Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium. Dem Referentenentwurf wird jetzt eine Gesetzvorlage der Bundesregierung folgen. Über die Gesetzvorlage soll in der ersten Jahreshälfte 2016 im Bundestag abgestimmt werden. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Im Folgenden ist die Stellungnahme der IG Metall zum Referentenentwurf zu lesen. Gesetzesentwurf gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen liegt vor – Missbrauch verhindern geht anders! weiterlesen