Wer über den Umgang des Staates mit Nazis und Antinazis schreibt, wird – auch bei starker Abhärtung – immer wieder überrascht. So fand ich in den Akten eines Prozesses gegen einen Kommunisten, dem Verstoß gegen das KPD-Verbot vorgeworfen wurde, den Vorwurf, er habe sich das Grundgesetz gekauft! Das war in der Zeit, als der Bundesinnenminister sich gegen die Zumutung wehrte, stets mit dem Grundgesetz unterm Arm herumlaufen zu müssen.
Da musste jeder positive Umgang mit der Verfassung verdächtig erscheinen.
Ich könnte solche Überraschungen noch zahlreich anführen. Nur noch diese sei genannt: Es bestehe ein „Welpenschutz“ für neue nazistische Kleinstparteien, sagte Carlo Weber, Ex-Verfassungsschutzchef von Brandenburg am 24. Oktober in n-tv. „Die Rechte“ und „Der III. Weg“, die Sammlungsbewegungen von verbotenen und nicht verbotenen rechtsterroristischen „Kameradschaften“, werden als Parteien anerkannt und somit vom Staat geschützt. Da sie aber offenbar noch keine ausgewachsenen Parteien, sondern nur Kleinstparteien sind, bekommen sie „Welpenschutz“. Und wenn sie dann keine „Welpen“, sondern Bluthunde sind, dann haben die Innenminister nichts mehr damit zu tun. Dann ist es Sache des Bundesverfassungsgerichtes, und das lässt Neonazis als Aufmarschierende und auch als Parteien gewähren. Den Schneeball nicht zur Lawine werden lassen weiterlesen