Ab Mai 2018 gilt in ganz Europa ein neues Daten-schutzrecht. Das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verliert seine Gültigkeit. Es wird durch das neue BDSG ersetzt, das von den »Öffnungsklauseln« der Grundverordnung Gebrauch macht.
Was sind die wichtigsten Änderungen, die Betriebsräte kennen müssen? Und was passiert mit bereits bestehenden Betriebsvereinbarungen? Der Bund-Verlag hat seinen Datenschutz-Experten Prof. Dr. Wolfgang Däubler gefragt. Interview mit Prof. Däubler zum neuen Datenschutzrecht weiterlesen