Der Baukonzern Bilfinger, der britische Infrastrukturfonds John Laing und das niedersächsische Bauunternehmen Johann Bunte übernahmen 2008 folgende Aufgabe: Sie erweitern die 72,5 Kilometer Autobahn zwischen Bremen und Hamburg in beiden Richtungen um eine Spur, erneuern die Anlagen und betreiben diesen Autobahnabschnitt bis 2038. Vertraglich wurde auch festgehalten, dass die Investoren dafür während der 30 Jahre Laufzeit einen Anteil an den LKW-Mautgebühren bekommen – abhängig von der Zahl der LKW-Durchfahrten. Das war und ist das Vertragsmuster von Öffentlich- Privaten-Partnerschaften (ÖPP).
Jetzt verklagen die Investoren des Autobahnabschnitts Bremen-Hamburg den Staat auf 787 Millionen Ausgleichszahlung, weil bisher angeblich 20 Prozent weniger LKWs als „erwartet“ durchgefahren sind, und zwar wegen der Finanzkrise. Die Investoren setzen ein Instrument ein, das zum ÖPP-Standard gehört: Der deutsche Staat hat nämlich gar keinen Vertrag mit Bilfinger, John Laing und Bunte, sondern mit der Projektgesellschaft A 1 mobil GmbH. Und die hat nur ein winziges Haftungskapital von 26.000 Euro. Die Drohung der Investoren: Wenn der Staat nicht zahlt, geht die GmbH Pleite. Einen neuen Vertragspartner zu finden, dauert bei ÖPP zwischen zwei und drei Jahren. In der Zeit würde auf der Autobahn Chaos ausbrechen. Mit der Projektgesellschaft erpressen die Investoren den Staat. Tolle Partnerschaft. ÖPP 4: Öffentlich-Private-Partnerschaften – ein abgekartetes Spiel weiterlesen