Konzipiert hatte man Anfang dieses Jahrhunderts die Offene Ganztagsschule (OGS) als Übergangslösung zum gebundenen Ganztag (Schulpflicht am Nachmittag), aber 13 Jahre danach gilt die Übergangslösung immer noch. Es gibt immer noch keine landesweiten Regeln oder Standards zu Kosten, Betreuungsstandards, Qualifikation des Betreuungspersonals. Alles ist von der Kommune und deren finanziellem Zuschuss oder dem jeweiligen Träger der OGS abhängig. Die Stadt schließt mit den freien Trägern Leistungsvereinbarungen, die in der Regel nur den Umfang der Betreuung festschreibt, den Trägern aber das programmatische und personale Planen komplett überlässt.
Einen Rechtsanspruch auf einen Platz ihrer Kinder in der Tagesbetreuung, wie in den Vorschuleinrichtungen, haben die Eltern in der Grundschule nicht. Die Versorgung mit Ganztagsplätzen ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, genauso unterschiedlich sind auch die Rahmenbedingungen für die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte. OGS: Die bildungspolitische Fehlkonstruktion – die Kinder, Eltern und die pädagogischen Fachkräfte werden im Regen stehen gelassen weiterlesen