Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Gewerkschaft für Flugsicherung (GdF) zum Schadensersatz verurteilt, weil der mehrtägige Streik im Februar 2012 rechtswidrig gewesen sei, da einzelne Forderungen der Gewerkschaft noch der Friedenspflicht unterlegen hätten. Für die Zulässigkeit eines gewerkschaftlichen Streiks müsste aber nach Meinung der Richter die Friedenspflicht bei allen Punkten einer Forderung abgelaufen sein.
Die Schadensersatzforderung soll rund 9 Millionen Euro betragen. Eine direkte Verurteilung in dieser Höhe hat es bisher nicht gegeben.
Hier wurde das in anderen westeuropäischen Ländern völlig unbekannte Mittel des Schadensersatzes genutzt, um die Handlungsfreiheit der Gewerkschaften gegenüber den Unternehmen erneut massiv einzuschränken. Das BAG und die „Rühreitheorie“ – Schadensersatzzahlungen schränken die Handlungsfähigkeit der Gewerkschaften weiter ein weiterlesen