Die meisten Menschen, die Arbeitslosengeld-II-Leistungen vom Jobcenter erhalten, schaffen es immer weniger, ihren laufenden Lebensunterhalt mit den Regelsätzen zu decken. Ein Zustand, der sich durch die hohe Inflation drastisch verschärft hat. Da der Regelbedarf oft nicht ausreicht, um notwendige größere Anschaffungen, wie z. B. eine Waschmaschine zu bezahlen, haben die Jobcenter die Möglichkeit, auf Antrag der Betroffenen hin Darlehen zu gewähren. Die Schulden beim Jobcenter werden in der Regel im Anschluss bei laufendem Bezug aufgerechnet, also in Raten von 10 Prozent vom Regelbedarf einbehalten und dadurch schrittweise getilgt. Neben Darlehen können Schulden beim Jobcenter auch durch die Rückforderungen von Leistungen entstehen, z. B. nach Sonderzahlungen wegen geleisteter Überstunden beim Bezug von ergänzenden Leistungen. 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit 1,9 Milliarden Euro an ALG II-Leistungen zurückgefordert – 1.227.823 Millionen Menschen erhielten Rückforderungsbescheide und viele rutschen deshalb die Schuldenspirale hinunter weiterlesen