Wegen einer eklatanten Unterdeckung bei den Bildungsbedarfen in den Hartz-IV-Regelsätzen haben erste Sozialgerichte Jobcenter zur Übernahme der Kosten für einen PC/Laptop/Tablet-Computer oder auch für Schulbücher verurteilt. Der Erwerbslosenverein Tacheles ruft dazu auf, solche Schulbedarfe zu beantragen. Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen weiterlesen