Seit Juni 2013 tagte auf Einberufung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz ASMK eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „Vereinfachung des Leistungsrechts im SGB II“. Von dieser wurden Vorschläge gesammelt und in einem Schlussbericht vom 2. Juli 2014 zusammengefasst. Der Gesetzesentwurf hat die Vorschläge aufgegriffen, die durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe entwickelt wurden. Unverständlich bleibt die geheime Vorbereitung, die nicht nur Wissenschaft, Gewerkschaften, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Betroffenenvertreter außen vor ließ und in einem sehr leistungsträgerorientierten Kreis erfolgte, sondern auch die Öffentlichkeit von einer offenen Berichterstattung ausschloss, obwohl die Vorschläge bereits zum 1.4. 2015 als Gesetz in Kraft treten sollten. Ziel sei die Weiterentwicklung des Leistungs- und Verfahrensrechts des SGB II, so zumindest die offizielle Begründung zum Gesetz. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und der Gesetzentwurf soll vom Bundeskabinett am 9. Dezember 2015 beschlossen werden. Die weiteren Termine für das Gesetzgebungsverfahren sind noch nicht bekannt. Fachstellungnahme zum Referenten-Entwurf zur Änderung des SGB II/Rechtsvereinfachung – von Harald Thomé und Frieder Claus weiterlesen