Mehr als 15 Jahre nach Inkrafttreten will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Hartz IV-System reformieren. In einem entsprechenden Gesetzentwurf schlägt der Minister unter anderem vor, dass Vermögen bis zu 60.000 Euro nicht auf die Leistungen angerechnet werden. Der Reformentwurf sieht zudem vor, dass in den ersten zwei Jahren des Hartz-IV-Bezugs auf eine Prüfung verzichtet wird, ob die Wohnungskosten angemessen sind. Ebenso sollen Leistungskürzungen etwa bei Ablehnung eines Arbeitsangebots ab Juli auf höchstens 30 Prozent beschränkt werden. Zudem ist ein Weiterbildungsbonus von monatlich 75 Euro vorgesehen.
Im Folgenden eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte aus Sicht des Bundesarbeitsministeriums und der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Materialen zur geplanten SGB II – Reform weiterlesen