Die altbekannte Weisheit, dass die Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen Bedingungen auch erheblichen Einfluss auf die Gestaltung von Sozialpolitik haben, hat sich wieder einmal bewahrheitet. Es zeigt sich besonders darin, dass der Wohlfahrtsstaat sich innerhalb der letzten 15 Jahre deutlich gewandelt hat. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- im Bereich der Alterssicherung wurde das Leistungsniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gesenkt, parallel dazu wurde die private Eigenvorsorge mit staatlicher Förderung eingeführt und das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre angehoben
- in dem Gesundheitsbereich wurden viele Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen gestrichen und die Selbstbeteiligung der Versicherten ausgebaut
- in der Arbeitsmarktpolitik war die einschneidenste Änderung die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum „Arbeitslosengeld II“ (Hartz IV).
Allen Behauptungen zum Trotz, haben diese als Reformen bezeichneten Änderungen nicht zu Einsparungen geführt. Die Kosten wurden nur verlagert z.B. von den öffentlichen Haushalten und den Arbeitgebern auf die Beschäftigten, Erwerbslosen, Rentner und Kranken.