Im Jahr 1945, noch im Zuge der militärischen Eroberung, konnten die nazistischen Werkschutzkader nur knapp von den US-Truppen vor der Rache der freigelassenen Zwangsarbeiter gerettet werden. Nicht nur das, sie wurden von den US-Kommandeuren gleich wieder als Polizeischutztruppe gegen die Arbeiter zur Unterdrückung von Aneignungsaktionen eingesetzt. Das war gut vorbereitet, denn seit Herbst 1945 wurden über die deutschen Polizeidienststellen Personen rekrutiert und für die Aufstandsbekämpfung ausgerüstet und 1946 dann ständig neue Einheiten der „Industriepolizei“ gebildet.
Als die Besatzungsmächte 1950/51 ihre „Industriepolizei“ wieder aus den Betrieben abzogen, wandten sich die SS-Traditionsverbände, Kameradschaften von NS-Elitetruppen und militärische Jugendverbände, wie der „Bund Deutscher Jugend“ (BDJ), an die Ruhrindustriellen, um ihnen qualifizierte Kader für die Verstärkung der vorübergehend geschwächten Werksicherheitsdienste anzudienen; in einem entsprechenden Schreiben war das Bundesinnenministerium als Bürge für die Zuverlässigkeit des BDJ angeführt worden. Diese Offerte zum Ausbau eines parlamentarisch nicht kontrollierten repressiven Apparates in den Betrieben ist von den Unternehmen gern angenommen worden.
Das war der Beginn einer Kette von Übergriffen in der Zusammenarbeit bei der Erledigung hoheitlicher Aufgaben von Werkschutz und staatlichen Institutionen in Deutschland, begonnen mit dem Vorläufer des Werkschutzes, der Industriepolizei. Von der Industriepolizei zum Werkschutz – für hoheitliche Aufgaben und Militanz im Inneren weiterlesen