Zum Jahresanfang 2023 trat mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eine umfangreiche Wohngeldreform in Kraft, das Wohngeld wird um durchschnittlich 190 Euro erhöht und steigt auf etwa 370 Euro pro Monat. Die Anzahl der Menschen die einen Anspruch auf Wohngeld haben, verdreifacht sich von rund 600.000 auf 2,1 Millionen in Deutschland.
Die Bundesregierung argumentiert für die Erhöhung wie schon früher mit den deutlich gestiegenen Wohnkosten und Verbraucherpreisen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngelds nehme dadurch mit der Zeit immer mehr ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die ja nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen, mit der Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinken.
Mit dieser Argumentation setzt man weiter auf die Subjektförderung, bei der das Wohngeld durch die Mieter an die Vermieter weitergeleitet wird und damit die erhöhten Mietpreise legitimiert bzw. subventioniert werden. Die Objektförderung wird komplett ausgeblendet, was konkret heißt, auf den Bau von Sozialwohnungen wird bewußt verzichtet.
Das Wohngeld ist dabei sogar Teil des Problems.
Die personell ausgedünnte Verwaltung in den Kommunen kann die Antragsflut jedoch nicht bewältigen. In einigen Ruhrgebietsstädten liegen nun, fast 10 Monate nach der Wohngeldreform, jeweils rund 10.000 Anträge unbewilligt auf Halde und die Menschen türmen Mietschulden auf, die den Verlust ihrer Wohnung nach sich ziehen können. Zum Jahresanfang 2023 trat die Wohngeldreform in Kraft: In einigen Ruhrgebietsstädten sind jeweils über 10.000 Wohngeldanträge noch nicht bewilligt weiterlesen